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Nach Polizeivorwürfen – Freispruch für Beschuldigten

31. Juli 2017 - 15:19 Uhr - Eine Ergänzung

Mit einem Freispruch endete in der vergangenen Woche vor dem Dresdner Amtsgericht nach nur einer Stunde der Prozess gegen einen jungen Mann, dem von der Staatsanwaltschaft Dresden ein Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz vorgeworfen worden war. Der Mann war am 3. Oktober 2016 mit zwei kurzen Fahnen und Aktionskarten auf dem Weg zu einer Gegenveranstaltung anlässlich der offiziellen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit durch die Polizei kontrolliert und mit einem Platzverweis belegt worden.

In einer von ihm selbst verlesenen Erklärung kritisierte der Angeklagte die Beschlagnahmung und den anschließenden Platzverweis als „unverhältnismäßig“ und warf der Polizei vor, damit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu kriminalisieren: „Für mich zeigt sich deutlich, dass es bei der Kriminalisierung unserer Teilnahme an den Versammlungen nicht darum ging, ein tatsächliches Gewaltpotential abzuwenden, sondern darum, legitimen, friedlichen Protest von vornherein zu verhindern.“

Der als Zeuge geladene Polizist gab vor Gericht an, sein Augenmerk besonders auf Personen mit so genannten Schlauchschals gelegt zu haben. In der Folge hatte seine Einheit eine Taschenkontrolle und ED-Behandlung des Betroffenen durchgeführt. Ähnliche Fahnen seien in der Vergangenheit seiner Auffassung nicht nur zur Koordinierung von Versammlungen, sondern auch zur Markierung von Schwachstellen der Einsatzkräfte verwendet worden. Ob Fahnen wie diese in den Demonstrationsauflagen des Tages überhaupt verboten gewesen wären, konnte er nicht beantworten.

Nach der Zeugenvernehmung zog sich Gericht, der Vertreter der Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwältin des Beschuldigten zur Beratung zurückgezogen hat. In seinem anschließenden Plädoyer sah Staatsanwalt Andreas Riedemann die Tatbestandsvorraussetzungen als nicht gegegeben und beantragte einen Freispruch. Seiner Ansicht nach seien die beiden in einem Rucksack mitgeführten Fahnen zwar geeignet gewesen, Personen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen, dennoch konnte nicht nachgewiesen werden, dass diese auch zu diesem Zweck mitgeführt worden wären.

Nachdem im Vorfeld der Prozess auf Grund eines unerwartet hohen Andrangs in einen größeren Saal verlegt worden war, hatten im Gerichtssaal nicht nur Unterstützerinnen und Unterstützer des Angeklagten, sondern mit Sebastian Reiche und Ronny Thomas auch zwei bekannte Dresdner Nazis Platz genommen, die bereits mehrfach mit Übergriffen und der Beteiligung an rechten Versammlungen aufgefallen waren. Deshalb hatte das Gericht unter dem Vorsitz von Amtsrichter Jochen Meißner einem Antrag der Verteidigung recht gegeben, die aktuelle Anschrift des Angeklagten nonverbal zu überprüfen.


Veröffentlicht am 31. Juli 2017 um 15:19 Uhr von Redaktion in Antifa

Ergänzungen

  • Wow… sowas gibt es in Sachsen/Dresden auch?

    Allerdings ist auch interessant, dass die Staatsanwaltschaft dort überhaupt Anklage erhoben hat. Was war der konkrete Vorwurf?
    (Ich meine ein Platzverweis und die „Beschlagnahme“ von harmlosen Eigentum durch Polizeibeamte zieht doch normalerweise keine Anklage nach sich. Oder ist das eben doch noch Sachsen bzw. Dresden?)

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