Grünen-Abgeordneter wegen Platzbesetzung schuldig gesprochen
8. April 2014 - 13:25 Uhr - 3 Ergänzungen
Nach dem ersten Verhandlungstag fand gestern vor dem Amtsgericht in Dresden der zweite Teil der Verhandlung gegen den Grünen-Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi statt. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker vorgeworfen, vor mehr als drei Jahren eine von Maik Müller angemeldete rechte Demonstration blockiert und sich damit dem Vorwurf des Verstoßes gegen §21 des Versammlungsgesetzes schuldig gemacht zu haben. Richter Rainer Gerards folgte in seiner mündlichen Urteilsbegründung weitestgehend den Argumenten von Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer und verurteilte Lichdi zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen a 150 Euro. Die Verteidigung hat nun eine Woche Zeit, dem Amtsgericht darzulegen, ob und warum sie das Urteil anfechten will. Lichdi selbst bezeichnete das Urteil noch im Gerichtssaal als „Witz“ und kündigte bereits an, mit seinem Anwalt gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Schon in der kommenden Woche muss sich am Amtsgericht mit Falk Neubert (Die Linke) erneut ein Abgeordneter des Sächsischen Landtags wegen seiner Teilnahme an einer der Sitzblockaden am 19. Februar 2011 verantworten. Der Prozess gegen den Anmelder des diesjährigen „Täterspuren“-Mahngangs findet am 16. April um 10 Uhr im Saal N1.14 des Amtsgerichtes statt.
Da der für die Videoauswertung an diesem Tag mitverantwortliche Technikexperte der Polizei bei der letzten Verhandlung vergessen hatte, ein zur Vorführung benötigtes Kabel mitzubringen, folgte zu Beginn des zweiten Verhandlungstages ein Videorückblick auf die Geschehnisse an der besagten Kreuzung. Zuvor sollte jedoch noch anhand eines zweiten Videos anschaulich gemacht werden, mit welcher Gewalt die protestierenden Menschen an jenem Tag vorgegangen sind. Auf dem von der Polizei zu diesem Zweck zusammengeschnittenen Video war dann allerdings nur zu sehen, wie eine große Menschengruppe auf der Schnorrstraße eine lose Polizeikette durchfließen konnte. Als Beleg dafür, dass Teile dieser Gruppe wenig später ebenfalls auf der für die Verhandlung wichtigen Kreuzung eintraf, diente eine Fahne der Vereinigung der Verfolgten des Naziregime (VVN-BDA). Im anschließend gezeigten mehrminütigen Video über die Geschehnisse an der Kreuzung Fritz-Löffler Ecke Reichenbachstraße war schließlich nur zu sehen, wie sich eine Reihe der jetzt vor Gericht stehenden Abgeordneten nach mehreren Aufforderungen durch die Polizei, den Platz in Richtung Hochschulstraße zu verlassen, gemeinsam mit hunderten Menschen auf die Straße setzten und einhakten.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft argumentierte, dass es sich bei der Menschenansammlung auf der Kreuzung nicht um eine vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckte Protestkundgebung, sondern um eine Verhinderungsblockade gehandelt habe. Die Annahme, den Menschen auf der Kreuzung sei dieser Umstand nicht bewusst gewesen, bezeichnete sie als „völlig lebensfremd“. Vielmehr seien im gezeigten Polizeivideo vereinzelt Stimmen zu hören gewesen, dass sie hier „goldrichtig“ wären. Zudem seien die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der mehrstündigen Blockade ihrer Meinung nicht den dreimaligen Aufforderungen der Polizei nachgekommen, den Versammlungsort in Richtung Hochschulstraße zu verlassen, um ihren Protest an anderer Stelle in Hör- und Sichtweite zu der vom Verwaltungsgericht wenige Stunden zuvor bestätigten Nazidemonstration kund zu tun. Dieser Sachverhalt erfülle ihrer Meinung nach den Straftatbestand einer „Groben Störung“ nach §21 des Versammlungsgesetzes. Grobe Störungen, so die Staatsanwältin weiter, seien bereits dann erfüllt ist, wenn sie auch nur entfernt zur Ursache einer Versammlungsverhinderung werden. Sie wertete es als Teilgeständnis, dass der Angeklagte den Tatvorwurf der Versammlungssprengung nicht bestritt und konstruktiv seine Beweggründe vortrug und forderte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu 150 Euro.
Anschließend folgte das Plädoyers durch Lichdis Verteidiger Ulf Israel. Mit Verweis auf §86a und §130 des Strafgesetzbuch (StGB) und einer damit verbundenen Einschränkung der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts durch den Gesetzgeber wies er die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe gegen seinen Mandanten entschieden zurück. Die Beweisführung durch die Staatsanwaltschaft führe seiner Ansicht nach „am Kern der Sache vorbei“. Nach Aussage mehrerer vor Gericht gehörter Polizeizeugen sei am 19. Februar bereits relativ zeitig klargeworden, dass ein Aufzug rechter Demonstrantinnen und Demonstranten unmöglich hätte durchgesetzt werden können. Zudem habe es zu keinem Zeitpunkt Überlegungen durch die Polizeiführung gegeben, die rechte Demonstration an anderer Stelle entlangzuführen und das obwohl nach den der Verteidigung vorliegenden Akten der überwiegende Teil der Ausschreitungen schon am Vormittag stattgefunden hatte. Kritik übte er auch am gesamten Einsatzkonzept für diesen Tag und kündigte im Fall einer Verurteilung an, Dresdens damaligen Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch als Zeugen vorzuladen. Obwohl die Polizei am 19. Februar nicht in der Lage gewesen ist, Übergriffe durch Nazis auf ein linkes Wohnprojekt in Löbtau zu verhindern, machen die zahlreichen Verfahren wegen der Teilnahme an den friedlich verlaufenen Sitzblockaden deutlich, mit welchem Ermittlungseifer gegen diejenigen vorgegangen wurde, die sich den Nazis entgegengestellt haben. Für seinen Mandanten forderte er einen Freispruch, da nicht die Platzbesetzung, sondern eine verfehlte Polizeitaktik den Aufmarsch letztlich verhindert habe.
In seiner Schlussbemerkung vor der Urteilsverkündung kritisierte Lichdi noch einmal die seiner Meinung nach lange Verfahrensdauer. Er selbst verwies noch einmal darauf, den Nazis weder das in Artikel 5 des Grundgesetz festgeschriebene Recht auf freie Meinungsäußerung noch das in Artikel 8 geregelte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abgesprochen zu haben. Der Parlamentarier zeigte sich betroffen darüber, dass die Dresdner Staatsanwaltschaft offenbar nicht gewillt ist, zwischen Gewalttätigkeiten und Sitzblockaden zu unterscheiden. Auch sei ihm im Vorfeld nicht, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, die geplante Route der Nazidemonstration bekannt gewesen. Stattdessen habe bei den meisten Menschen durch die Geheimhaltetaktik der Dresdner Versammlungsbehörde Unklarheit darüber geherrscht, wo der Aufmarsch überhaupt stattfinden sollte.
Zu Beginn seiner Urteilsbegründung erinnerte Amtsrichter Gerards noch einmal an die Hintergründe des Tages. Seitdem Dresden in der Nacht vom 13. auf den 14. Februar 1945 von alliierten Bombern „überfallen“ worden war, sei der Tag untrennbar mit dem „Schicksal der Stadt Dresden“ verbunden. Während seiner Ansicht nach über die Zahl der Todesopfer trotz einer schon vor Jahren von den Verantwortlichen in der Stadt mit genau diesem Ziel eingesetzten Historikerkommission weiter „Unklarheit“ herrschen würde, steht Dresden wie „keine andere deutsche Stadt als Synonym für die Schrecken des Zweiten Weltkrieg“. An jenem 19. Februar seien tausende Chaoten, gewaltbereite und auch gewalttätige Menschen „heuschreckenartig“ über die sächsische Landeshauptstadt hergefallen und hätten nach einer Möglichkeit gesucht, ihre Aggressionen auszuleben. Sein politisches Eingangsstatement machte gleich zu Beginn deutlich, dass sich das Gericht eben nicht, wie von der Verteidigung gefordert, mit den juristischen Fragen einer Platzbesetzung auseinandersetzen wollte. Das Urteil kann nur als Strafmaßnahme verstanden werden, friedliche Platzbesetzungen mit Ausschreitungen gleichzusetzen und spiegelt die Haltung der Stadtführung wider, abseits einer symbolischen Menschenkette, kein zivilgesellschaftliches Engagement zu dulden.
Seiner Ansicht nach habe der Abgeordnete mit seinem Auftreten vor Gericht und seiner zu Beginn verlesenen persönlichen Erklärung keinen Zweifel daran gelassen, dass sein Wille an dem Tag darin bestand, einen vom Dresdner Verwaltungsgericht genehmigten Aufmarsch zu verhindern. Strafmildernd seien für das Gericht nicht nur die Einlassungen des Angeklagten und seine persönliche Motivation gewesen, sondern auch der Umstand, dass Lichdi bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Für das Gericht bestand jedoch nach der Anhörung mehrerer Polizeizeugen kein Zweifel daran, dass eine Umgehung der Blockade auf Grund der Auseinandersetzungen in den Morgenstunden unmöglich gewesen wäre. Auch folgte das Gericht nicht den Ausführungen der Verteidigung, wonach am gleichen Tag Übergriffe von Nazis in anderen Teilen der Stadt ebenfalls Polizeikräfte banden und damit nicht unerheblich dazu beitrugen, den Aufmarsch nicht stattfinden zu lassen. Die Situation sei mit der von 2010 vergleichbar gewesen, als Lichdi auf dem Albertplatz gemeinsam mit tausenden Menschen eine der möglichen Routen der am Neustädter Bahnhof versammelten Nazis blockiert und damit den Aufmarsch von mehr als 6.000 aus dem In- und Ausland angereisten Nazis verhindert hatte. Die Polizei hatte auf Grund der Blockaden mehrerer tausend Menschen erklärt, nicht in der Lage zu sein, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Wo es allerdings 2010 zu den vom Richter geschilderten „bürgerkriegsähnlichen“ Zuständen gekommen sein soll, ließ das Gericht ebenso offen, wie die Behauptung, Lichdi hätte sowohl von der durch die Stadt bis zuletzt geheim gehaltenen Naziroute als auch der strategischen Bedeutung der Platzbesetzung gewusst. Lichdi selbst habe, so der Richter weiter, wie schon 2010 bewusst in Kauf genommen, dass durch die Blockade der Aufmarsch wirksam verhindert wird.
Kritik an dem Urteil kam vom Bündnis „Dresden Nazifrei“. In einer eigenen Stellungnahme bezeichneten sie die Entscheidung, die Teilnahme an Sitzblockaden zu verurteilen, als „fatales Zeichen für alle Menschen, die sich für Demokratie und mit Zivilcourage engagieren wollen“. Auch Michael Leutert (Die Linke), der sich demnächst ebenso wie Lichdi vor Gericht wegen seiner Teilnahme an den erfolgreichen Massenblockaden zu verantworten hat, zeigte sich ebenfalls solidarisch. „Am friedlichen, zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen Nazis“, so der Bundestagsabgeordnete der Linken, „können auch Urteile wie heute in Dresden nichts ändern“. Anerkennung gab es auch von Parteikollege Sven-Christian Kindler. „Friedliche und entschlossene Blockaden von Nazis verdienen keine Strafe, sondern Respekt!“, so der Bundestagsabgeordnete über den Kurznachrichtendienst Twitter. Prozessbeobachterin Eva Jähnigen von den Grünen äußerte die Hoffnung, dass sich nun ein höheres Gericht mit den „offen gebliebenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Platzbesetzungen am 19. Februar 2011 in Dresden beschäftigt“. Ein Beleg für das undurchsichtige Vorgehen der Dresdner Staatsanwaltschaft gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Sitzblockaden sind die in mehreren Strafbefehlen beschriebenen Aufenthaltsverbotszonen. Diese, so Jähnigen abschließend, habe es jedoch nie gegeben.
Veröffentlicht am 8. April 2014 um 13:25 Uhr von Redaktion in Antifa
Danke für den ausführlichen Bericht!