Freispruch für Antifaschisten
8. Mai 2016 - 21:51 Uhr
Mehr als drei Jahre nach einer Kundgebung der NPD vor dem Neustädter Bahnhof musste sich am Mittwoch ein junger Mann wegen versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem FAU-Gewerkschaftsmitglied vorgeworfen, sich im März 2013 mit einer Fahne gegen einen Polizeibeamten verteidigt zu haben. Damals hatten nur wenige Meter von der NPD-Kundgebung entfernt, etwa 100 Menschen gegen die rechte Kundgebung protestiert. Am Rande der Veranstaltung waren die Gegenproteste durch die Polizei mit Schlagstöcken, Fäusten und Pfefferspray angegriffen worden. Dabei waren damals mindestens 15 Menschen verletzt worden.
Nach einer fast dreistündigen Verhandlung stand auch für die Staatsanwaltschaft das Urteil schließlich fest: Freispruch. Zuvor hatte der geladene Polizeizeuge zugeben müssen, den Vorfall auf dem Schlesischen Platz nicht einmal selbst gesehen zu haben. Als auch auf dem vorliegenden Videomaterial der Polizei der Angeklagte nicht erkannt werden konnte, blieb der Staatsanwaltschaft nichts anderes übrig, als für den Angeklagten einen Freispruch zu fordern. Nach dem Ende der Verhandlung übte dieser noch einmal Kritik an dem Prozess: „Es ist schon eine Farce, dass dieser Prozess überhaupt geführt wurde, während am laufenden Band Ermittlungen zu Hitlergrüßen, Hetzreden, Brandanschlägen und Körperverletzungen nur auf Druck der Öffentlichkeit aufgenommen werden.“
Veröffentlicht am 8. Mai 2016 um 21:51 Uhr von Redaktion in Antifa