Antifa

Dresdner Verwaltungsgericht erklärt ED-Behandlung für rechtswidrig

28. April 2013 - 21:15 Uhr - 2 Ergänzungen

Bereits am 15. März fand vor dem Dresdner Verwaltungsgericht eine öffentliche Verhandlung gegen den Freistaat Sachsen statt. Darin hatte einer der im so genannten Antifa-Sportgruppenverfahren Beschuldigten, gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung am Tag der Razzia Widerspruch eingelegt. Nachdem diesem Widerspruch im Jahr darauf nicht stattgegeben wurde, reichte Kristin Pietrzyk, die Anwältin des Beschuldigten, eine Fortsetzungsfeststellungsklage ein, um damit im Nachgang die Rechtmäßigkeit der Maßnahme prüfen zu lassen. In der mündlichen Verhandlung gab die vorsitzende Richterin dem Antrag des Klägers schließlich recht und erklärte den „tiefgreifenden Grundrechtseingriff“ für rechtswidrig.

In der schriftlichen Urteilsbegründung verwies das Verwaltungsgericht noch einmal auf die durch das Landeskriminalamt (LKA) angeführten Begründungen für die erfolgte Maßnahme. Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte die erkennungsdienstliche Behandlung damit gerechtfertigt, dass der Beschuldigte in Zukunft möglicherweise erneut Straftaten begehen könnte und so gewonnene Daten künftige Ermittlungen unterstützen würden. Die Prognose im Vorfeld der Durchsuchung stützte sich „insbesondere auf der Vielzahl in der Vergangenheit begangenen Straftaten und Ermittlungen“. Vor Gericht konnte das LKA allerdings weder eine Straftat, noch konkrete Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten benennen. Stattdessen werteten die Beamten offenbar die Teilnahme an linken Demonstrationen als Beleg dafür, dass dieser Teil einer kriminellen Vereinigung sei.

Vor zwei Jahren hatten 400 Beamtinnen und Beamte die Wohnungen von insgesamt 17 Personen in mehreren Städten durchsucht und dabei Computer, Dokumente und Sturmhauben beschlagnahmt. Im Jahr darauf folgten erneut stundenlange Durchsuchungen bei mehreren Personen. Den inzwischen 25 Beschuldigten werden von der Dresdner Staatsanwaltschaft mehrere Angriffe auf Nazis in Dresden vorgeworfen. Zu einer Anklage haben sowohl die seit drei Jahren andauernden Ermittlungen, als auch die Durchsuchungen bis heute jedoch noch nicht geführt.


Veröffentlicht am 28. April 2013 um 21:15 Uhr von Redaktion in Antifa

Ergänzungen

  • Bitte das Aktenzeichen veröffentlichen. Kann auch an meine Email gesand werden. Gleiches Problem und möchte auch dagegen vorgehen. Danke

  • Nun wüsste ich doch gerne, was dieses rechts-staatliche Vorgehen durch die Ermittlungsbehörden den Staat (also UNS) gekostet hat. Für mich ist das eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Staatsanwaltschaft und LKA – die müssen Stundennachweise bringen, um ihre personelle Existenzberechtigung zu erbringen. Und gegen „Zecken“ ist das einfacher als gegen „Kameraden“.

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