Dresdner Polizei auf Spitzelsuche
31. Mai 2011 - 16:38 Uhr - Eine Ergänzung
Wie die Antifaschistische Linke Freiburg berichtet, hat die Polizei damit begonnen jene Busunternehmen anzuschreiben, die am 19. Februar Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten nach Dresden gebracht haben. In dem 14 Fragen umfassenden Schreiben (Seite 1 | 2) wurden die Busunternehmen von der „Soko 19/2“ aufgefordert, detaillierte Angaben zu den Ereignissen des Tages zu machen. So wird u.a. Auskunft darüber verlangt, welche genauen Strecken von den Bussen am 19. Februar zurückgelegt wurden, wo Pausen eingelegt wurden und wo genau die Abreise -und Zielpunkte waren. Außerdem wurden die Unternehmen aufgefordert, bis zum 17. Juni Kopien von Ausweisdokumenten und andere Unterlagen nach Dresden zu schicken.
Bereits vor knapp einer Woche war es nach Angaben der Jungen Welt zu ähnlichen Befragungen im nordrhein-westfälischen Raum gekommen. Daraufhin hatte der Bundesvorsitzende der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ (VVN-BdA) Heinrich Fink die Polizei aufgefordert, „die Kriminalisierung der Nazigegner umgehend einzustellen und aufzuhören, Busunternehmen, die die Antifaschisten transportiert haben, zu drangsalieren“. Es ist davon auszugehen, dass vor allem die Unternehmen angeschrieben worden sind, die auf den zentralen Busparkplätzen abgestellt hatten.
Am 19. Februar hatten in Dresden mehrere tausend Menschen einen Aufmarsch von knapp 2.500 Nazis aus dem In- und Ausland mit Blockaden verhindert. Am Rande der zum großen Teil friedlichen Blockaden war es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Einsatzkräften gekommen, die von der Dresdner Staatsanwaltschaft jetzt zum Anlass genommen werden, um vor allem gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Blockaden zu ermitteln.
Falls ihr von den Ermittlungen betroffen seid, dann meldet euch am besten beim Bündnis „Dresden Nazifrei“ unter der folgenden Email-Adresse: repression@dresden-nazifrei.com Grundsätzlich ist es so, dass ihr als Beschuldigte keine Aussagen zum Sachverhalt machen müsst. Die Aussageverweigerung darf euch im Fall es kommt zu einem Prozess, auch nicht belastend ausgelegt werden. Eine Aussage solltet ihr in der Regel erst dann machen, wenn ein von euch beauftragter Rechtsbeistand eine vollständige Akteneinsicht bekommen hat.
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Veröffentlicht am 31. Mai 2011 um 16:38 Uhr von Redaktion in Antifa
die hangeln wirklich jeden strohhalm.
wenn man die verschiedenen schreiben so liest, versuchen sie wirklich jeden fitzel (hier beschädigungen am bus) zur kriminalisierung zu nutzen.
auch der „bericht des polizeibeobachtungstem“ wird versucht anzugreifen.
ich werde das gefühl nicht los das die unbedingt irgendwelche ergebnisse liefern müssen, zu welchen zwecken auch immer.
würde mich nicht wundern wenn dieses verhalten noch aggressiver gestaltet, wäre mal interessant alle ermittlungsversuche mit möglichen details (s.o.) zu sammeln.
vllt ergibt sich ja ein bild der konkreten agenda.