Antifaschismus vor Gericht
23. August 2021 - 17:39 Uhr
Dies ist der erste von zwei Artikeln, in denen wir uns mit der Repression gegen Antifaschist:innen in Sachsen beschäftigen möchten. Im ersten Teil steht ein aktuelles Verfahren nach §129 im Fokus, während der zweite Teil einen weiteren Blickwinkel auf die Geschichte der Kriminalisierung von Antifaschist:innen in Sachsen wirft.
Am 8. September 2021 wird am Sächsischen Oberlandesgericht (OLG) in Dresden der Prozess gegen vier Antifaschist:innen beginnen. Ihnen wird vorgeworfen als Teil einer kriminellen Vereinigung strafbar nach § 129, mehrere Körperverletzungs-, Landfriedensbruchs- und sogenannte Vorbereitungsdelikte begangen zu haben. Eine der Angeklagten sitzt seit dem 5. November 2020 in der Chemnitzer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Am 9. August 2021 erhob der Generalbundesanwalt eine weitere Anklage gegen eine der Beteiligten. Indes gibt es mindestens fünf weitere Personen, denen die Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung zur Last gelegt wird, gegen die bisher jedoch keine Anklage erhoben wurde.
Federführend in diesem Verfahren ist die Sonderkommission Linksextremismus (Soko Linx) des Landeskriminalamt Sachsen (LKA). Sie wurde nach einer Reihe von Straftaten im Jahr 2019 gegründet, um Straftaten, die dem linken politischen Spektrum zugeschrieben werden, zu ermitteln. Allerdings hat sich im aktuellen Fall der Generalbundesanwalt eingeschaltet, zuständig ist somit das Bundeskriminalamt (BKA) mit Unterstützung des LKA. Ausschlaggebend hierfür ist die Konstruktion der ermittelnden Beamt:innen, die vier Angeklagten seien Teil einer über Ländergrenzen hinweg aktiven Gruppierung gewesen, womit eine besondere Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestanden habe.
Folgt man der Darstellung der Ermittlungsbehörden, kamen die Ermittler:innen der Gruppierung auf die Schliche, als eine der Angeklagten im Dezember 2019 beim Diebstahl zweier Hämmer in einem Leipziger Baumarkt gestellt worden sei. Demnach seien die Werkzeuge für einen Angriff auf den Neonazi und Inhaber einer Bar in Eisenach (Leon Ringl) bestimmt gewesen. Trotz des missglückten Diebstahls hätte die Vereinigung am nächsten Tag in der thüringischen Kleinstadt zugeschlagen. Weiterhin sei den Ermittler:innen dabei eine Ähnlichkeit zum Vorgehen der Angreifer:innen bei weiteren Angriffen aufgefallen. Einheitliche schwarze Kleidung, Schlagwerkzeuge, Pfefferspray und eine mutmaßlich weibliche Person, die die Aktionen kommandiert hätte, seien wiederkehrende Merkmale der nun angeklagten Taten.
Diese Argumentation wird von der Verteidigung in Frage gestellt. Einerseits geht die Anklage in zentralen Punkten auf die Aussagen von wenigen Zeug:innen und Betroffenen zurück, welche eine der Angreifenden jeweils als weibliche Person identifiziert haben wollen. Daraus bereits auf ihre Mandantin zu schließen, halten die Rechtsanwälte Björn Elberling und Erkan Zünbül für unzulässig. Außerdem kritisiert die Verteidigung die Eröffnung des Verfahrens am Oberlandesgericht Dresden. Das OLG sei normalerweise nur in Terrorverfahren nach § 129a/b zuständig. Bei Strafverfahren nach § 129 hingegen, liegt die Zuständigkeit beim Landgericht Dresden. Durch diesen Schritt und die begleitende Pressearbeit beteilige sich die Justiz an der politisch motivierten Hatz auf angebliche Linksextremist:innen.
Die Ermittler:innen selbst sind außerdem in Verdacht geraten, sich strafbar gemacht zu haben, indem sie Ermittlungsakten und -wissen an das rechte Magazin Compact weitergegeben haben sollen. Das Magazin hatte wiederholt über den Fall berichtet und dabei detaillierte Informationen zu den Beschuldigten und den Ermittlungsmethoden publiziert, die so nur den Ermittler:innen vorliegen dürften. Es wäre nicht das erste Mal, dass sächsische Polizeibeamt:innen mit der rechten Szene kooperieren oder ihnen Informationen über Antifaschist:innen weitergeben.
Wie bereits erwähnt, gibt es weitere Beschuldigte, gegen die bisher keine öffentliche Anklage erhoben wurde. Dies nimmt die Verteidigung ebenfalls zum Anlass für Kritik. Es erscheint zumindest erklärungsbedürftig, warum in einem Strukturermittlungsverfahren dieser Größenordnung nur gegen Einzelne Anklage erhoben wird und nicht gegen die gesamte Gruppe. Die Verteidigung geht davon aus, die Ermittlungsergebnisse seien längst nicht ausreichend, um überhaupt die Existenz einer kriminellen Vereinigung zu beweisen. „Dies zeigt schon ein Blick in den Aktenband 2 der Ermittlungsakte mit der Überschrift „Organisation“ – denn der ist komplett leer.“, sagten die Anwälte Dr. Björn Elberling und Erkan Zünbül in einer Pressemitteilung. Dem gegenüber stehe das notorische Gerede von Einzeltäter:innen, wenn Ermittlungen gegen rechte Täter:innen geführt würden. Statt jedoch die inhaftierte Beschuldigte bis auf weiteres frei zu lassen, würde die Anklage zügig aber mangelhaft mit der Absicht eine politisch motivierte Verurteilung zu erreichen, vorangetrieben, so der Verdacht der Verteidigung.
Dass der Generalbundesanwalt zunächst nur vier Beschuldigte vor Gericht stellt, gibt dem Verfahren eine Art Pilot-Charakter. Sollte es gelingen, in diesem Verfahren das Bestehen einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen, hat das weitreichende Folgen für weitere Beschuldigte. Der § 129 stellt nämlich bereits die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung unter Strafe. Seit die Anforderungen für das Bestehen einer solchen Vereinigung mit einer Strafrechtsänderung im Jahr 2017 stark herabgesetzt wurden, wäre es allein durch eine dauerhafte Kommunikation zwischen Beschuldigten und dann bereits Verurteilten möglich, die Beschuldigten als Teil der kriminellen Vereinigung zu verurteilen. Ohne einen konkreten Tatnachweis wird allein diese Mitgliedschaft mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Laut OLG ist der im September beginnende Prozess gegen die vier Beschuldigten zunächst bis März 2022 angesetzt. Unterstützung erhalten die Betroffenen vom Solibündnis „Freiheit für Lina“. Während sich das Bündnis vor allem auf die Hilfe für die inhaftierte Betroffene konzentriert, thematisiert die Kampagne „Wir sind alle LinX“ die allgemeine Repression gegen Antifaschist:innen. Für den 18. September plant die Kampagne eine bundesweite Demonstration in Leipzig, bei der auch der Fall der vier in Dresden vor Gericht stehenden Antifaschist:innen eine Rolle spielen wird.
Veröffentlicht am 23. August 2021 um 17:39 Uhr von Redaktion in Antifa