Antifa-Prozess: Ein weiteres Alibi?
18. Januar 2023 - 00:33 Uhr - Eine Ergänzung
Am ersten Mittwoch und Donnerstag im neuen Jahr fanden erneut Prozesstage im § 129 StGB Verfahren gegen vier Antifaschist:innen vor dem Dresdner Oberlandesgericht (OLG) statt. Dabei legte die Verteidigung Bilder vor, die einen der Angeklagten erheblich entlasten könnten. Ein auffälliges Detail in dem großen, unwirtlichen Gerichtssaal war zunächst die Abwesenheit der Chefanklägerin Alexandra Geilhorn. Bisher fehlte die Generalbundesanwältin nur an sehr wenigen Tagen und kam auch mit Erkältungssymptomen zu den meisten Prozesstagen. Ohne Zweifel ist sie diejenige, die die Anklage maßgeblich ausgearbeitet hat. Ihr Fehlen mag durch Krankheit begründet sein, wesentlich wahrscheinlicher ist hingegen, dass sie sich vertreten liess, um ihr bald zu erwartendes Plädoyer auszuarbeiten.
Denn das Ende des Prozesses scheint endlich absehbar, in einem Nebensatz kündigte der Vorsitzende Richter am Mittwoch an, dass er die Beweisaufnahme möglichst bald zu schließen gedenke. So könnte es tatsächlich sein, dass der Prozess nach einer weiteren Pause im Januar, voraussichtlich Anfang März 2023 zu einem Ende kommt. Die Verteidigung scheint damit allerdings nicht ganz einverstanden zu sein. Am Ende des schläfrig verlaufenden ersten Prozesstages im neuen Jahr stellte sie einen Beweisantrag, der einem der Angeklagten zumindest mittelbar ein Alibi verschaffen dürfte.
Abhören, Interpretieren, Anklagen
Gegen zwei der Angeklagten in Dresden steht und fällt die Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung maßgeblich mit der Interpretation von Gesprächen in einem Pkw eines der Angeklagten. Diese Gespräche waren in einem anderen Verfahren gegen einen der Angeklagten, das in Berlin geführt wird, nach § 129 StGB abgehört worden. Da die Ermittler:innen einen Zusammenhang mit Straftaten in Leipzig vermuteten, reichten sie die Aufnahmen an die Soko LinX weiter. Ein Vorgang, dessen Rechtmäßigkeit allein schon umstritten ist. Mit den abgehörten Gesprächen glauben die Ermittler:innen aus Sachsen, Straftaten zwei Angeklagten zuordnen zu können. Gegen eine weitere Person, deren Name in den Abhörprotokollen auftaucht wird ermittelt.
Die Verteidigung des Berliner Angeklagten hatte im letzten Jahr mit den Ermittlungsergebnissen der Generalbundesanwaltschaft (GBA) ein Alibi nach weisen können. Die umfangreichen Überwachungsmaßnahmen gegen den Angeklagten hatten auch dokumentiert, dass sich dieser zum Zeitpunkt einer ihm vorgeworfenen Tat nicht in Eisenach, sondern in Berlin aufgehalten hatte. Ein ähnliches Ass zauberte nun auch die Verteidigung eines Angeklagten aus Leipzig aus dem Ärmel.
In einem abgehörten Gespräch in oben genannten Pkw heißt es sinngemäß: „Wir haben doch mit dem zusammen die Kneipe gemacht“. Laut Anklage ergibt sich aus diesem Satz, dass der Angeklagte am Überfall auf die Nazikneipe Bull’s Eye in Eisenach am 19.10.2019 beteiligt gewesen sei. Wenn man der Interpretation der Soko LinX folgt, muss aber auch der dritte, bisher nicht angeklagte Beschuldigte an dem Angriff beteiligt gewesen sein. Schließlich heißt es recht eindeutig, dieser sei „dabei“ gewesen. Das oder aber, die Interpretation des Satzes so wie sie in der Anklage vorgenommen wird, ist falsch.
Die Verteidigung konnte dem Gericht nun Fotos des Mannes aus Leipzig vorlegen, welche offensichtlich kurz vor der Tatzeit an einem Ort in Leipzig aufgenommen wurden. Seine Beteiligung am Überfall in Eisenach ist darum ausgeschlossen. Zugespielt wurden sie der Verteidigung in Dresden durch die Verteidigung des ebenfalls Beschuldigten. Die Fotos stammen laut Verteidigung von einem iPhone, welches durch die Polizei beschlagnahmt wurde. Durch die Verknüpfung des Geräts mit der Apple- eigenen Cloud konnten sie dennoch der Verteidigung in Dresden zugänglich gemacht werden. Erneut hat die Polizei diese entlastenden Beweise in den Händen gehalten ohne darum zu wissen oder ohne sie entsprechend zu nutzen.
Der Senat am OLG verzichtete am Donnerstag darauf, die Fotos offiziell als Beweise einzuführen und spendierte der GBA damit ein wenig mehr Zeit, sich vorzubereiten. Dennoch fällt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der zweite Anklagepunkt, der sich bisher allein auf die Innenraumüberwachung stützte. Gegen den Leipziger Angeklagten gäbe es dann nur noch einen weiteren offenen Vorwurf, der ebenfalls durch eine Interpretation einer Überwachungsmaßnahme begründet wird. Dutzende Stunden hat die Verteidigung zugebracht, Beweisanträge zur Stimmerkennung zu stellen – erfolglos. Vielleicht gerät das Konstrukt nun aber bei einer derart hohen Fehleranfälligkeit ins Wanken.
Aktionen zum Prozessende
Der nächste Prozesstag findet erst am 8. Februar statt. Spätestens dann dürfte es mit der Ruhe am Gericht vorbei sein. Mit dem Ende der Beweisaufnahme beginnen die Plädoyers, zunächst von Seiten der Anklage, dann durch die Verteidigung. Neben einem gesteigerten Medienecho könnte das Ende des Prozesses auch die Präsenz von Nazis auf den Plan rufen.
Aus autonomen Antifazusammenhängen wird bereits zu Aktionen zum Prozessende des ungewöhnlich langen Verfahrens mobilisiert. Ein Aufruf für eine Demonstration am Samstag nach der Urteilsverkündung in Leipzig ruft zur Verteidigung eines autonomen, explizit militanten Antifaschismus auf. Angesichts der zahlreichen staatlichen Ermittlungen nach § 129 StGB gegen Antifaschist:innen, die Klimabewegung und gegen kurdische Zusammenhänge bietet sich hier das Potential für einen Zusammenschluss zwischen vielen verschiedenen, aber in der Sache vereinten Gruppen.
Ähnliche Bekundungen für einen radikalen Antifaschismus tauchten zum zweiten Jahrestag der Inhaftierung der Angeklagten Lina im November 2022 auf. Antifaschist:innen veröffentlichten auf der Internetplattform Indymedia Namen und Adressen von drei Nazis, die am Überfall auf Connewitz im Januar 2016 beteiligt gewesen waren. Andere schmückten die Brücke am Waldschlößchen mit einem Transparent, auf dem die Freilassung der Antifaschist:innen gefordert wurde.
Veröffentlicht am 18. Januar 2023 um 00:33 Uhr von Redaktion in Antifa