Feminismus

Aktionstag für die Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch

19. Mai 2021 - 10:33 Uhr

Grafitti auf Hauswand: "Weg mit § 218"

Am 15. Mai fand ein bundesweiter Aktionstag für die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch (StGB) statt. Dazu aufgerufen hatte das Berliner Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung sowie zahlreiche weitere Organisationen. Anlass war das 150-jährige Bestehen des § 218 StGB: Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Dort steht er heute noch neben Mord und Totschlag. „Der Schwangerschaftsabbruch“, so Ines Scheibe von der Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen §218 – Es reicht“, „ist eine Gesundheitsleistung, die für die Selbstbestimmung elementar ist und im Strafgesetzbuch nichts zu suchen hat! Wir fordern eine Absicherung dieses Rechts, statt einer grundsätzlichen Kriminalisierung, die zu Stigmatisierung und einer immer schlechter werdenden medizinischen Versorgung führt“. 

Zwar ist ein Abbruch unter bestimmten Auflagen aktuell straffrei, doch die Regelung im Strafgesetzbuch schafft nicht nur ein gesellschaftliches Tabu, welches die Betroffenen stigmatisiert, sondern hat inzwischen auch dazu geführt, dass immer weniger Ärzt:innen Abbrüche durchführen. Doctors for Choice beklagen insbesondere die Kriminalisierung von Ärzt:innen durch § 219a. Seit der Reform des § 219a, der das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt, dürfen Praxen zwar darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen – weitere Informationen über die Art der durchgeführten Abbrüche sind jedoch weiterhin verboten. Von zwei Ärztinnen, die von Abtreibungsgegnern wegen Verstößen gegen den Paragrafen angezeigt und daraufhin verurteilt wurden, liegen daher aktuell Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe vor.

Schaufenster der kosmotique mit Plakaten zur Kampagne "Weg mit §218 StGB"
Schaufenster der kosmotique mit Plakaten zur Kampagne „Weg mit §218 StGB“

Unter den Mottos #wegmit218, #150Jahre218 und #150JahreWiderstand wurde der Protest auf die Straße getragen oder in Sozialen Netzwerken aufgegriffen. Auch in Dresden beteiligten sich links-alternative Räume mit Poster-Galleries. In den Schaufenstern des Platzda!, des heartbreak, des Büros für gute Maßnahmen und der kosmotique wurde mittels einer Posterreihe über die Geschichte des Paragrafen 218 informiert und frühe Widerstandskämpfer:innen, wie Helene Stöcker, Else Kienle und Margarete Hilferding gewürdigt.

Die lokalen Initiativen schlossen sich den Forderungen der Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen §218 – Es reicht“ an. Sie fordern das Recht auf kostenlose, wohnortnahe und sichere Schwangerschaftsabbrüche ohne Beratungszwang. Zudem müssten Schwangerschaftsabbrüche als Grundversorgung anerkannt und Kassenleistung werden. Die Behandlung müsste außerdem in die medizinische Ausbildung integriert werden. Eine vollständige Legalisierung durch Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch ist eine zentrale Voraussetzung zur Umsetzung der genannten Forderungen und daher auch Gegenstand einer bislang von mehr als 40.000 Menschen unterzeichneten Petition.

Während sich die rechtliche Situation von ungewollt Schwangeren in den letzten Jahren in zahlreichen Ländern auf der Welt verbessert hat, so z.B. in Luxemburg, Zypern, Irland, im australischen Queensland und New South Wales, Südkorea, Neuseeland und zuletzt Argentinien, geht es mit der Entkriminalisierung in Deutschland nicht voran. Stattdessen machen seit Jahren christlich-fundamentalistische Abtreibungsgegner:innen in zahlreichen Städten auf der Straße Druck für eine Verschärfung der gesetzlichen Regelung und ein prinzipielles Abtreibungsverbot.

Einen solchen Schweigemarsch für das Leben hat der Lebensrecht Sachsen e.V. auch wieder für den 19. Juni im sächsischen Annaberg-Buchholz angekündigt. Ob der Schweigemarsch vor dem Hintergrund der pandemischen Situation und hoher Inzidenzen im Erzgebirgskreis überhaupt stattfinden kann, ist derzeit noch offen. Für den Fall ist Gegenprotest vorbereitet. Im vergangenen Jahr war der Schweigemarsch ausgefallen. Aber die christlichen Fundamentalist:innen sind nicht nur auf der Straße aktiv, sie sitzen auch in den Parlamenten. Einer Recherche der taz zufolge, gehört auch die rechte Hand des CDU-Kanzlerkandidaten Armin LaschetNathanael Liminski – zu ihnen.


Veröffentlicht am 19. Mai 2021 um 10:33 Uhr von Redaktion in Feminismus

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