Kind bei Autorennen in Dresden getötet
28. August 2020 - 18:33 Uhr
Am Samstagabend starb ein 6 Jahre alter Jung, nachdem er im Stadtzentrum von Dresden auf der Budapester Straße durch ein Auto angefahren und mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht worden war. Ermittlungen der Polizei zufolge, sei der Sechsjährige in Höhe der Schweizer Straße auf die Straße getreten sein, dort soll ihn ein 31 Jahre alter Fahrer mit seinem Fahrzeug erfasst und durch die Luft geschleudert haben. Nachdem der Junge zunächst von Rettungskräften versorgt wurde, verstarb er wenig später in einem Krankenhaus. Da Zeugen gegenüber der Polizei angaben, dass der Fahrer zuvor ein Rennen mit einem 23-Jährigen geliefert haben soll, ermittelt die Polizei inzwischen wegen eines „verbotenen Kraftfahrzeugrennens“. Der mutmaßliche Täter befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Während in den sozialen Netzwerken vor allem biographische Hintergründe des mutmaßlichen Todesfahrers in den Fokus rückten, war die Stadtratsfraktion der Dresdner FDP nur wenige Tage nach dem tragischen und vermeidbaren Tod des 6-Jährigen mit der Forderung an die Öffentlichkeit gegangen, das auf der Waldschlößchenbrücke geltende Tempolimit von 30 km/h aufzuheben. Die Geschwindigkeitsbegrenzung war zur Eröffnung der Brücke 2013 eingeführt worden, um die dort lebende Hufeisennase schützen zu können. In einer Pressemitteilung wies der ehemalige FDP-Fraktionsvorsitzende Holger Zastrow darauf hin, dass der Blitzer in seinen Augen „eine gewaltige Gelddruckmaschine für das Ordnungsamt und den Finanzbürgermeister“ sei. In der Vergangenheit hatte sich seine Partei in Dresdner immer wieder für den Autoverkehr stark gemacht.
Anders als die FDP hatten sich in Dresden immer wieder verschiedene Akteure für eine nachhaltige Verkehrswende eingesetzt. Neben einem flächendeckenden Ausbau der Radinfrastruktur, standen dabei vor allem auch Forderungen nach einer Verbesserung der Verkehrssicherheit im Raum. Ein schon vor Jahren aufgestellter Vorschlag zahlreicher Verkehrs- und Umweltverbände, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Städten auf 30 km/h zu begrenzen, konnte sich bislang noch nicht durchsetzen. In Dresden gilt auch nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung im Dezember 2016 Tempo 30 bisher lediglich an wenigen Stellen.
Bild: Bernd Hutschenreuther
Veröffentlicht am 28. August 2020 um 18:33 Uhr von Redaktion in News