Geldstrafe für Antifaschisten in Berufungsverhandlung
23. Oktober 2017 - 23:03 Uhr
Nachdem im Juli am Dresdner Amtsgericht ein 28 Jahre alter Mann wegen eines vermeintlichen Angriffs auf einen Polizisten am Rande einer PEGIDA-Veranstaltung zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war, fand heute Nachmittag am Landgericht die Berufungsverhandlung statt. Während der Angeklagte in erster Instanz noch zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, zeigte sich das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Walter Voigt am Montagnachmittag weniger davon überzeugt, dass der Angeklagte absichtlich mit einem Regenschirm auf den Beamten eingeschlagen und verletzt haben soll und verurteilte ihn nach knapp 2,5 Stunden Prozessdauer zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen.
Bereits kurz vor Prozessbeginn hatten vor dem Gerichtsgebäude mehr als 30 Menschen auf einer Kundgebung protestiert und sich in Redebeiträgen und auf Transparenten solidarisch mit dem ihrer Ansicht nach zu Unrecht beschuldigten Studenten erklärt. Nach Prozessende zeigte sich die Unterstützungsgruppe „Solidarität mit Oli“ zunächst erleichtert über das Urteil. Dennoch wies eine Sprecherin der Gruppe darauf hin, dass der Angeklagte weder vorsätzlich gehandelt noch den körperlich deutlich kräftigeren Beamten einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) verletzt habe soll: „Das einzig richtige Urteil“, so die Vertreterin der Gruppe weiter, „wäre an dieser Stelle ein Freispruch gewesen“.
Zuvor hatte auch der Beamte vor Gericht eingeräumt, dass ihn der Regenschirm vermutlich nur zufällig getroffen habe. Bis zuletzt blieb unklar, ob der Beschuldigte überhaupt jemanden habe verletzen wollen. Da das Gericht auch keine Widerstandshandlung bei der anschließenden Festnahme erkennen konnte, fiel das Urteil mit einer Gesamthöhe von 2.700 Euro deutlich geringer aus, als noch wenige Wochen zuvor. Am 7. November 2016 hatten auf dem Neumarkt etwa 30 Menschen in Hör- und Sichtweite gegen PEGIDA protestiert. Als daraufhin eine BFE-Einheit die Menschen geschubst und mit Faustschlägen angegriffen hatte, war es zur fraglichen Auseinandersetzung gekommen.
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Veröffentlicht am 23. Oktober 2017 um 23:03 Uhr von Redaktion in Antifa