Umverteilung von geflüchteten Menschen sorgt für Kritik
30. August 2017 - 23:39 Uhr
In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben der Sächsische Flüchtlingsrat und die AG Asylsuchende Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Wohnungsreduzierung und Umverlegung von nach Deutschland geflüchteten Menschen kritisiert. In den letzten Wochen habe es etliche Berichte aus sächsischen Kommunen gegeben, wonach geflüchtete Menschen aus ihren Wohnungen verlegt worden sein sollen. Teilweise sollen Menschen aufgefordert worden sein, zurück in Gemeinschaftsunterkünfte zu ziehen. Dass diese Entwicklung nicht nur den ländlichen Raum betrifft, zeigt das Beispiel Dresden. Ungeachtet der sächsischen Forderung nach einer Wohnsitzauflage für geflüchtete Menschen, hatte auch die Sächsische Landeshauptstadt die Zahl der dezentralen Unterbringungskapazitäten reduziert.
Petra Schickert von der AG Asylsuchende warf den Behörden angesichts der oftmals kurzfristig angesetzten Verlegung mangelnde Sensibilität vor: „So ziemlich alles, was Integration genannt wird, wird damit zunichte gemacht. Wir sprechen hier von Menschen. Sie einfach aus Kostengründen über ihren Kopf hinweg umzusiedeln, muss Frustration aufkommen lassen.“ Während die Landkreise in der Vergangenheit auf Grund fehlender Alternativen zahlreiche Verträge mit privaten Vermieterinnen und Vermietern abgeschlossen hatten, würden sie jetzt aus Kostengründen vermehrt auf Angebote des kommunalen Wohnungsbestandes oder mittlerweile weniger belegte Gemeinschaftsunterkünfte zurückgreifen.
So wurden beispielsweise in Görlitz dezentral untergebrachte Schutzsuchende wieder in Gemeinschaftsunterkünfte nach Löbau und Friedersdorf verlegt. Auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde trotz Kritik aus den Reihen der Bevölkerung in der vergangenen Woche damit begonnen, Menschen nicht nur aus ihren Wohnungen, sondern damit auch aus ihrem neu aufgebauten sozialen Umfeld zu verdrängen. Allein in Dresden sei die Wohnraumkapazität für 4.609 Menschen im Januar innerhalb von nur sechs Monaten auf 3.365 reduziert worden, gleichzeitig stieg im selben Zeitraum die Belegungsquote von 61% auf 88%. In „Einzelfällen“, so die Stadt, hätten Menschen mehrmals und teilweise sogar in Gemeinschaftsunterkünfte zurückziehen müssen.
Angesichts des hohen Anteils von bis zu 60% traumatisierten Menschen sei die dezentrale Unterbringung gerade auch vor dem Hintergrund einer noch immer mangelhaften therapeutischen Anbindung ein wichtiger Bestandteil für das Bedürfnis nach Privatsphäre und Ruhe: „Das ist es, was wir meinen, wenn wir von menschenwürdiger Unterbringung sprechen.“ so Mark Gärtner vom Sächsischen Flüchtlingsrat. Da in Dresden in der Vergangenheit mit den Betreiberinnen und Betreibern der Gemeinschaftsunterkünfte häufig unbefristete Verträge abgeschlossen wurden, steht zu befürchten, dass selbst Menschen in diese Unterkünfte zurück müssen, die bereits über eine Flüchtlingsanerkennung bzw. eine Asylberechtigung verfügen. Obwohl sie ihr Asylverfahren bereits abgeschlossen haben, müssen in Dresden derzeit 920 Menschen in Sammelunterkünften leben.
Veröffentlicht am 30. August 2017 um 23:39 Uhr von Redaktion in Soziales