Arbeitsgericht erklärt TU-Vertrag für unwirksam
24. November 2014 - 00:45 Uhr
Das Dresdner Arbeitsgericht hat in einer Entscheidung die Befristung eines Mitarbeiters der Technischen Universität Dresden für unwirksam erklärt. Das teilte die Mittelbauinitiative der Universität in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung mit. Gleichzeitig sprach Sprecher Mathias Kuhnt von einem Missbrauch bestehender Gesetze, wonach Befristungen nur dann möglich wären, wenn diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch tatsächlich wissenschaftlich arbeiten. Geklagt hatte ein Mitarbeiter der TU, welcher auf einer sogenannten Hochschulpaktstelle angestellt ist, um damit in Zeiten des allgemeinen Stellenabbaus die Lehre sicherzustellen, ohne jedoch Zeit für seine wissenschaftliche Arbeit zu haben.
Zusätzlich zu diesen Hochschulpaktstellen gibt es an den sächsischen Universitäten auch noch so genannte „Überlastungsstellen“. Nach Angaben der Initiative machen diese an der TU 88 und in ganz Sachsen insgesamt sogar 300 Stellen aus. Oftmals werde Wissenschaftspersonal nach dem Auslaufen der Befristungen einfach entlassen. Dies passiert jedoch nicht, weil sie nicht gebraucht werden, sondern weil die Universitäten aus finanziellen Gründen keine Möglichkeiten sehen, das Personal dauerhaft und ohne Befristungen zu beschäftigen. Angesichts der derzeitigen Situation sprach sich Kuhnt dafür aus, die gesetzlichen Möglichkeiten für Befristungen zu verschärfen und parallel dazu den Hochschulen mehr öffentliche Personalmittel zur Verfügung zu stellen.
Schon in der Vergangenheit hatte es bundesweit immer wieder ähnlich lautende Urteile durch Gerichte gegeben, nach denen eine reine Lehrtätigkeit von Universitätsangehörigen nicht auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristet werden kann. Das Gesetz ermöglicht es Universitäten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis zu 12 Jahre befristet zu beschäftigen. Erst zu Beginn dieses Jahres hatte die Mittelbauinitiative die Ergebnisse aus einer Befragung von insgesamt 1.300 Beschäftigten der TU vorgelegt, wonach bei einem Viertel der befragten Personen die fehlende Sicherheit durch die ständigen Befristungen dazu geführt hat, einen Kinderwunsch zu verschieben.
Zustimmung für das Urteil des Arbeitsgerichtes kam von den Linken im Sächsischen Landtag. Die hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion, Annekatrin Klepsch, unterstützte die Forderung der Mittelbauinitiative nach einem Ende der Befristungen. Ihre Partei werde die neue sächsische Regierung aus CDU und SPD an ihre im Wahlkampf gegebenen Versprechen erinnern und sich für eine Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen einsetzen. Das Ziel sollte es sein, die „prekäre Situation“ für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verbessern.
Veröffentlicht am 24. November 2014 um 00:45 Uhr von Redaktion in Freiräume