Erstes Antifaverfahren endet mit Einstellung
4. Juni 2014 - 10:51 Uhr - 6 Ergänzungen
Im Verfahren gegen eine von der Dresdner Staatsanwaltschaft konstruierte „Antifa Sportgruppe“ ist es nach fast vier Jahren Ermittlungen zu einer ersten Einstellung gekommen. Das teilte der Anwalt einer von den Ermittlungsmaßnahmen der hiesigen Staatsanwaltschaft betroffenen Personen in einer Pressemitteilung gestern mit. Die Staatsanwaltschaft wirft den aktuell noch 24 Beschuldigten die Mitglieschaft in einer kriminellen Vereinigung vor, die mehrere gezielte Übergriffe auf Nazis in der Stadt verübt haben soll. Aus diesem Grund waren im Anschluss an die erfolgreichen Blockaden im Februar 2011 die Wohnungen von ingesamt 17 Personen in Sachsen und Brandenburg durchsucht worden. Dabei reichte den Behörden eine gehäufte Zahl von Übergriffen auf Nazis aus, um ab April 2010 über mehrere Monate das Privatleben zahlreicher Personen auszuforschen und etliche Telefonanschlüsse systematisch zu überwachen. Zeitgleich wurden mehrere von stadtbekannten Nazis als Treffpunkte der linken Szene deklarierte Orte nicht nur observiert, sondern wie im aktuellen Fall in Leipzig auch mit Videokameras überwacht. Höhepunkt war eine vom Dresdner Amtsgericht genehmigte Funkzellenabfrage im Februar 2011. Damals waren mehrere zehntausend Menschen, die sich an den Protesten gegen Nazis beteiligt hatten, ins Visier der Ermittler geraten. Erst im Nachgang hatte das Landgericht die zuvor genehmigte Funkzellenabfrage für rechtswidrig erklärt.
„Wenn man in Palermo mafiöse Strukturen durchleuchten will, dann muss man in die Breite ermitteln.“
(Lorenz Haase, Staatsanwaltschaft Dresden)
Das wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung eingeleitete Verfahren wurde nun nach §153 der Strafprozessordung (StPO) wegen „geringer Schuld“ und „mangelnden öffentlichen Interesses“ eingestellt. Der Anwalt des Betroffenen, Peer Stolle, kritisierte die Begründung für die Einstellung als rechtswidrig. Seiner Ansicht nach hätte das Verfahren gegen seinen Mandanten wegen mangelnden Tatverdachts (§ 170/2 StPO) eingestellt werden müssen. Das vorliegende Beispiel habe einmal mehr gezeigt, „dass es sich bei dem § 129 StGB um einen reinen Ermittlungsparagraphen handelt, der das Ziel hat, politische Szenen auszuforschen und ihre Arbeit zu behindern.“ So hätten Spekulationen über einen vermeintlichen Zusammenhang der Taten und von Nazis aufgestellte Behauptungen ausgereicht, um damit „schwerwiegende Grundrechtseingriffe“ zu begründen. Insgesamt habe das Vorgehen der Dresdner Staatsanwaltschaft die „Notwendigkeit der Abschaffung dieses Paragraphen“ bestätigt. Eine Einstellung war erst möglich geworden, nachdem gegen den ermittlungsführenden Staatsanwalt und dessen Abteilungsleiter mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben worden waren. Einen bitteren Beigeschmack hat das Ende des Verfahrens dennoch, auf Grund der Einstellung wegen „geringer Schuld“ ist es dem Betroffenen nicht möglich, Entschädigungsansprüche anzumelden. Die Ermittlungsverfahren gegen mehr als 20 weitere Beschuldigte dauern indes immer noch an.
Folgen für die mit den Ermittlungenen betraute Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren bis heute keine. Während die Betroffenen zum Teil über mehrere Jahre überwacht und dazu das persönliche Umfeld ausgeforscht und befragt wurde, zeigen die über Jahre andauernde Überwachung der linken Szene in Leipzig und die Verurteilungen gegen zwei Landtagsabgeordnete wegen Platzbesetzungen, dass in Sachsen politisch eingestellte Bürgerinnen und Bürger für ihr Engagement jederzeit mit einem Ermittlungsverfahren zu rechnen haben. Im vorliegenden Fall war es der betroffenen Person zum Verhängnis geworden, sich an Protesten gegen eine Nazi-Veranstaltung in Dresden beteiligt zu haben. Die im Zuge der Verfahren ins Leben gerufene Kampagne „Sachsens Demokratie“ bezeichnete in einer Stellungnahme die Begründung für die Einstellung als „erstaunlich“. „Anstatt das Verfahren wegen mangelndem Tatverdacht einzustellen und damit die Absurdität und Substanzlosigkeit des Vorwurfs einzugestehen, versucht die Staatsanwaltschaft sich mit fadenscheinigen Begründungen aus der Affäre zu ziehen. Dass sie den eigenen rechtsstaatlichen Prinzipien nicht folgt ist in Sachsen keine Überraschung, hier hat die Verfolgung und Kriminalisierung von Antifaschist_innen Vorrang.“, so eine Sprecherin der Kampagne.
Veröffentlicht am 4. Juni 2014 um 10:51 Uhr von Redaktion in Antifa