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coloRadio gewinnt Rechtsstreit

26. Juni 2013 - 13:32 Uhr - Eine Ergänzung

Am 13. Juni wurde vor dem Verwaltungsgericht in Dresden über die Förderung der Sende- und Leitungskosten für die Verbreitung von coloRadio zwischen der Radioinitiative Dresden e.V. und der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) entschieden. Die Radioinitiative hatte auf Übernahme der Kosten für die Verbreitung ihres alternativen und nichtkommerziellen Rundfunkprogramms durch die SLM geklagt. Das Gericht gab der Klage der Radioinitiative mit der Begründung statt, dass die Kläger ebenso einen Anspruch auf finanzielle Förderung hätten, wie alle anderen auch.

Das Programm des Freien Radios kann seit 2007 in Dresden und Umgebung an 49 Stunden in der Woche auf den Frequenzen 99.3 und 98.4 MHz empfangen werden. Nachdem die Sende- und Leitungskosten für die drei sächsischen Freien Radios bis Ende 2009 durch apollo radio))) getragen worden waren, verlängerte der Klassik- und Jazzradiosender den auslaufenden Vertrag nicht weiter und sorgte damit dafür, dass die Freien Radios die jährlich anfallenden Kosten von rund 40.000 Euro seitdem nicht mehr durch die Privatfunkgesellschaften finanziert bekommen. Während in Dresden die monatlichen Kosten in Höhe von rund 1.000 Euro nach einem Stadtratsbeschluss vorübergehend sogar über Mittel aus dem Haushalt der Stadt hätten gedeckt werden konnten, war der Sender in den Folgejahren bei der Finanzierung seines Programms auf Spenden angewiesen.

Das Gericht kritisierte in seiner Entscheidung die SLM dafür, den von coloRadio beantragten Zuschuss mit der Begründung abzulehnen, dass die für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel bereits ausgeschöpft seien. Das Gericht äußerte in seiner Entscheidung ebenfalls Unverständnis darüber, wie die Fördersumme in Höhe von 35.000 Euro überhaupt zustande kommt. Falls die SLM die Gerichtsentscheidung akzeptiert, betreffen die Forderungen nach einer gerechten Aufteilung der jährlichen Fördersumme nicht nur die zurückliegenden drei Jahre, sondern könnten damit auch finanzielle Einschnitte für alle bislang durch die SLM geförderten Bürgerradios bedeuten. Das Urteil betrifft neben den drei Freien Radios im Freistaat auch das Leipziger Universitätsradio mephisto 97.6 und der ebenfalls von Studierenden betriebene lokale Radiosender 99drei Radio Mittweida.

Obwohl der Dresdner Sender die Entscheidung des Gerichtes begrüßte, die bei der SLM für diesen Zweck vorhandenen 35.000 Euro gerechter zu verteilen, forderte er die Politik dazu auf, gesetzliche Maßgaben zu schaffen, um im Hinblick auf den im Rundfunkstaatsvertrag geregelten Grundversorgungsauftrag „auch und gerade“ nichtkommerzielle Anbieter bei der Verbreitung ihres Programms aus den Mitteln der Rundfunkgebühren zu bezahlen. „Gemessen am organisatorischen, technischen und finanziellen Aufwand für ein Radio- oder Fernsehprogramm“, so der Sender in seiner Stellungnahme weiter, seien nämlich „die Verbreitungskosten eher gering“.


Veröffentlicht am 26. Juni 2013 um 13:32 Uhr von Redaktion in Freiräume, Kultur

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