Wer suchet, der findet: Neue Akten mit NSU-Bezug aufgetaucht
19. Juni 2013 - 22:59 Uhr - 2 Ergänzungen
Wie die Leipziger Volkszeitung heute berichtet, sind bei der Sichtung des vorhandenen Datenmaterials beim Sächsischen Verfassungsschutz erneut drei bisher nicht bekannte Ordner mit Bezug zum Nationalsozialistischen Untergrund aufgetaucht. Wie aus Sicherheitskreisen bekannt wurde, handelte es sich dabei um Informationen zu den Themen Ku-Klux-Klan, Blood & Honour und die schon im vergangenen Jahr aufgedeckte Geheimoperation „Terzett“. Es sei nicht auszuschließen, so Gordian Meyer-Plath, der kommissarische Leiter der Behörde, „dass weiteres Material gefunden wird“. Kerstin Köditz von der Linken zeigte sich wenig überrascht und lehnte als Reaktion auf die wiederholte „Schlamperei“ die Berufung von Gordian Meyer-Plath als Verfassungsschutz-Präsidenten ab.
Gleichzeitig gab Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) bekannt, dass Olaf Vahrenhold, der derzeitige Vizepräsident des Sächsischen Verfassungsschutzes, zum 1. Juli als Abteilungsleiter ins Staatsarchiv versetzt wird. Dies habe jedoch nicht unmittelbar mit dem neuerlichen Aktenfund, sondern vielmehr mit der durch Meyer-Plath in die Wege geleiteten „Neuordnung des Verfassungsschutzes“ zu tun gehabt. Vielmehr habe Vahrenhold selbst um eine Versetzung gebeten. Erst im vergangenen Jahr hatte der damalige Chef des Verfassungsschutzes Reinhard Boos nach Aktenfunden seinen Hut nehmen müssen.
Der Verfassungsschutz war erst heute mit einer Pressemitteilung zur „Neuordnung des Materials“ an die Öffentlichkeit gegangen. Eine Überprüfung durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig und die vom Sächsischen Innenminister eingesetzte Expertenkommission hatte zuvor bei der Untersuchung des Ablagesystems des Sächsischen Verfassungsschutzes teils erhebliche Mängel festgestellt. Bei der Installation eines von der Expertenkommission vorgeschlagenen elektronischen Vorgangsbearbeitungssystems und der Überprüfung der vorhandenen Akten waren „nicht registrierte Aktenstücke und Informationen“ entdeckt und an die Untersuchungsausschüsse in Sachsen und Thüringen weitergeleitet worden. Das aufgefundene Material betraf bislang jedoch nur die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Thüringen und Sachsen im Jahr 2000.
Bei den Funden handelt es sich unter anderem um die erfolglose Observation einer Chemnitzer Wohnung von Mai bis August 2000. Aus den aufgefundenen Akten geht hervor, dass es Absprachen zwischen den damals aktiven Ermittlern in Thüringen und Sachsen auf der Suche nach den drei untergetauchten Nazis gegeben habe. Die Maßnahme war erst im November 2010, also ein Jahr vor der Entdeckung des NSU, formal beendet worden. Im Vorfeld waren bei der Suche nach dem Trio und dessen Unterstützerumfeld noch im Jahr 2003 bayerische Beamte kontaktiert worden. Im Zuge der Abhörmaßnahmen war notwendigerweise auch die parlamentarische Kontrollkommission G-10 des Sächsischen Landtags eingeschaltet worden. Dies war nötig geworden, um im Fall von besonders schweren Straftaten das in Artikel 10 des Grundgesetzes garantierte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einzuschränken. Die Genehmigung schloss ebenfalls ein, dass die betroffenen Personen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben nach drei Monaten darüber informiert wurden.
Veröffentlicht am 19. Juni 2013 um 22:59 Uhr von Redaktion in News