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Verwaltungsgericht bestätigt Verbot

1. Februar 2013 - 18:13 Uhr - Eine Ergänzung

Das Dresdner Verwaltungsgericht hat heute im Fall der vom Bündnis „Dresden Nazifrei“ für kommenden Samstag ab 14 Uhr auf dem Altmarkt geplanten Kundgebung entschieden. Das Bündnis hatte am Mittwoch Widerspruch gegen die Auflagen der Stadt eingelegt und Eilrechtsschutz beantragt. Die Richter bestätigten heute allerdings in ihrer Entscheidung ein zuvor vom Ordnungsamt der Stadt erlassenes Verbot von „Probeblockaden“. Einige Vertreterinnen und Vertreter von „Dresden Nazifrei“ wollten am Samstag über ihre Erfahrungen bei den zurückliegenden Blockaden berichten und damit zeigen, dass Blockaden eine legitime Form der Meinungsäußerung seien.

Im Auflagenbescheid waren „Rollenspiele bzw. szenische Darstellungen, deren Inhalt das probeweise Wegtragen von Versammlungsteilnehmern sei“, von der Stadt verboten worden. Von der Entscheidung sind ebenfalls „jegliche Aufforderungen, die auf die Verhinderung oder Blockade einer nicht verbotenen Versammlung bzw. eines nicht verbotenen Aufzugs gerichtet seien“ betroffen. Das Gericht bestätigte damit die Befürchtung der Stadt, dass eine für den 13. Februar angemeldete Demonstration mit rund 1.000 Nazis ein „weiteres Mal blockiert oder wesentlich beeinträchtigt werden könne“. Erst im vergangenen Jahr war ein Teil der Route des traditionellen Fackelmarsches der Nazis von mehreren tausend Menschen erfolgreich blockiert worden.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit §111 des Strafgesetzbuches. Danach droht Personen für die öffentliche Aufforderung zu Straftaten eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe. Es würde „hinreichende Anhaltspunkte“ dafür geben, dass das Bündnis ein „Blockadetraining“ für die beabsichtigte Blockade am 13. Februar 2013 durchgeführt bzw. zur Blockade derartiger Demonstrationen mobilisiert werden solle. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Stadt, die in ihrem Auflagenbescheid Blockaden rechter Versammlungen für unzulässig und nicht durch das Grundgesetz geschützt gesehen hatte. Die Absicht „sei nicht nur die Behinderung anderer Versammlungen, sondern deren Verhinderung durch eine umfängliche und dauerhafte Blockierung“, so die Richter weiter.

Obwohl gegen die Entscheidung Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden könnte, verzichtete das Bündnis darauf und kritisierte stattdessen das Verbot „unliebsamer Meinungsäußerungen über die Legitimität von Blockaden“ als „Willkürentscheidungen“ sächsischer Justiz. Dennoch wollen sie an ihrer Kundgebung am Samstag festhalten und kündigten an, die angemeldete Veranstaltung auf dem Altmarkt dafür zu nutzen, um gegen „Sächsische Verhältnisse“ zu protestieren.

Mobilisierungsvideo für 2013:


Veröffentlicht am 1. Februar 2013 um 18:13 Uhr von Redaktion in Antifa, Freiräume

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