Gezielte Passkontrolle bei Dunkelhäutigen unzulässig
30. Oktober 2012 - 13:26 Uhr
Polizeibeamte dürfen bei Stichprobenkontrollen nicht gezielt Menschen mit dunkler Hautfarbe ansprechen. Ein Student aus Kassel konnte vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz nach fast zweijährigem Rechtsstreit eine entsprechende Feststellung erkämpfen.
Quelle: SWR (30.10.2012)
Veröffentlicht am 30. Oktober 2012 um 13:26 Uhr von Redaktion in Lesens-/Sehenswert