Samthandschuhe für rechte Schläger
11. Januar 2012 - 18:58 Uhr - 6 Ergänzungen
Schon mehrfach haben Opferberatungsstellen das Verhalten der Sächsischen Justiz im Hinblick auf die Verurteilung rechter Gewalttäter kritisiert und schon wieder wird ein Verfahren gegen vier rechte Schläger einer Pressemitteilung der Opferberatung zufolge seit mehr als zwei Jahren verschleppt. Zu einer Anklage kam es wegen der Überlastung der Staatsschutzkammer des Landgerichts bis heute nicht. Ein altbekanntes Problem, das einmal mehr auf das fehlende Bewußtsein für Betroffene rechter Gewalt in sächsischen Justizkreisen hindeutet. Die Anwältin eines der Betroffenen hat inzwischen eine Verzögerungsrüge eingereicht, wonach nach sechs Monaten ein Anspruch auf materielle Entschädigung entsteht.
Zwei der vier jungen Männer waren im Sommer 2009 nach einem Übergriff auf einen Mitarbeiter des Kulturbüros in der Äußeren Neustadt im März des gleichen Jahres vor dem Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der älteste der vier Angeklagten, Marco Eißler, wurde dabei zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, während Axel Rietzschel wegen nachgewiesener Tatbeteiligung zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt worden war. Gemeinsam mit Christian Leister und Kay Nowotny mussten nach dem Ende des Prozesses jedoch alle vier Tatbeteiligten wieder freigelassen werden, nachdem die Haftbefehle angesichts ihrer bereits fünf Monate andauernden U-Haft vom Gericht bis zur Neuverhandlung vor dem Landgericht ausgesetzt wurden. Kurz vor dem Überfall hatten die Vier gemeinsam mit zahlreichen stadtbekannten Nazis einen Prozess gegen Willy Kunze besucht, der wenig später als bis heute einziger Täter für eine Überfallserie auf mehrere von Migrantinnen und Migranten betriebenen Geschäfte im Anschluss an das EM-Halbfinale gegen die Türkei im Juni 2008 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Einen „rechtsextremen“ Hintergrund wollte das Gericht damals nicht als Tatmotiv anerkennen.
Doch von Anfang an. Am 21. Juni 2008 wollte die NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ eine Veranstaltung in Dresden Pappritz durchführen. Diese wurde im letzten Moment gerichtlich unterbunden. Daraufhin wurden die angereisten Nazis zum Bahnhof Neustadt umgeleitet, wo später eine spontane Demonstration stattfand, auf der ein tschechischer Pressefotograf von mehreren Nazis tätlich angegriffen wurde. Das Amtsgericht stellte fest, dass Marco Eißler und Christian Leister daran beteiligt gewesen waren. So zeigten Bildaufnahmen wie die Angeklagten auf den Fotografen einschlugen und eintraten. Pikant: Bei dem Prozess war der stadtbekannte Nazikader Ronny Thomas anwesend, der auch der Richterin nicht unentdeckt blieb. Nachdem im Prozessverlauf die Bilder durchgesehen wurden fiel jedoch auf, dass ein Mann, der Thomas erstaunlich ähnlich sah, die Sachen, die der Fotograf durch die Schläge und Tritte verlor, aufhob. Dies sorgte für den Ausschluß Thomas‘ von dem Prozess, da er im Tatverdacht stand, an dem Angriff direkt beteiligt gewesen zu sein. Ob daraus je eine Anklage wurde, ist bis heute unbekannt. Nur wenige Tage nach dieser Spontandemonstration war das schon erwähnte EM-Halbfinalspiel zwischen Deutschland und der Türkei. Auch bei diesem Angriff in der Dresdner Neustadt hielt sich Christian Leister in der unittelbaren Umgebung auf. Ob dies Zufall war, ist nicht bekannt. Was jedoch bekannt wurde: Er verletzte eine Person mit einem Tritt an den Kopf. Warum er die Person angriff konnte nicht gänzlich geklärt werden. Nach seiner Aussage hatte ihn zuvor die scheinbar alkoholisierte Person „genervt“.
Der Prozesstermin am 11. Januar war erst auf Bestreben der Staatsanwaltschaft möglich geworden, nachdem die zuständige Richterin am Amtsgericht zuvor knapp 1,5 Jahren gebraucht hatte, die für eine Verhandlung benötigten Gerichtakten zum Landgericht zu schicken. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen die Richterin wegen „Strafvereitelung im Amt“ eingeleitet. Aber auch den für heute neu angesetzten Termin musste das Gericht aus Gründen der „Arbeitsüberlastung“ erneut verschieben. Die Anwältin des Opfers geht inzwischen davon aus, dass es womöglich erst im kommenden Jahr, also fast vier Jahre nach der Tat, zu einer Berufungsverhandlung kommen wird. Andrea Hübler von der Opferberatung verwies in der gestern veröffentlichten Stellungnahme auf den „zügigen Verfahrensabschluss“ hin, damit die von rechten Übergriffen betroffenen Menschen nicht „ihr Vertrauen in den Rechtsstaat“ verlieren und die Angreifer für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden. Das Verhalten des Landgerichtes bezeichnete sie aus Perspektive der Opfer als „unprofessionell und unwürdig“. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang an die Geschädigten der Nazigruppierung „Sturm 34“, die seit nunmehr fünf Jahren auf eine Verurteilung der Täter warten.
Vor wenigen Tagen hatte das Landgericht den Prozess vorerst ausgesetzt, während zeitgleich eine Verhandlung wegen „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ stattfinden sollte. Darin wird einem Zittauer Einwohner vorgeworfen, die Frau des im Augenblick kontrovers diskutierte Staatsoberhaupt im Jahr 2010 verunglimpft zu haben. Das Verfahren kam erst auf Betreiben des Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) zustande. Obwohl das Verfahren nichts mit der aktuellen Debatte über den Präsidenten zu tun gehabt hat, kritisierte die Opferberatung eine mutmaßliche Bevorzugung des Falles, da im Vorfeld mit einem großen Interesse für den Fall gerechnet worden war. Inzwischen habe Wulff jedoch auf Strafverfolgung des Mannes verzichtet und eine Entschuldigung des Mannes akzeptiert. Der 45jährige hatte zuvor auf seiner Facebook-Seite ein Foto von Christian und Bettina Wulff veröffentlicht, auf dem die Präsidentengattin ihren Arm zum Hitlergruß ausstreckt haben soll. Bis heute konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob es sich bei dem Bild um eine Fotomontage gehandelt hat.
Veröffentlicht am 11. Januar 2012 um 18:58 Uhr von Redaktion in Nazis