Nazis

NPD darf im Landtag weiter diffamieren

8. November 2011 - 01:40 Uhr

Wie das Portal publikative.org berichtet, hat das Sächsische Verfassungsgericht in Leipzig einer Klage der beiden NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen Gansel und Holger Apfel stattgegeben. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung auf das in der Landesverfassung Artikel 39 Absatz 3 garantierte Rederecht der Abgeordneten.

Im vergangenen Jahr hatte Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) auf Zwischenrufe und Aussagen der beiden rechten Politiker mit Ordnungsaufrufen reagiert. Zuvor hatten beide in einer Debatte zu Volksentscheiden von “Asylschmarotzern” und “Volksverrätern” gesprochen. Der Verfassungsgerichtshof begründete seine Entscheidung der Klage stattzugeben damit, dass Holger Apfel „mit der polemischen Äußerung „Schmarotzer“ auf eine seit längerem geführte öffentliche Debatte Bezug genommen“ habe. Die Zwischenrufe Gansels bewertete das Gericht „als pointiert formulierte politische Stellungnahme […] die überwiegende Rechte Dritter nicht verletzte“. Die Klage Apfels gegen einen Ordnungsaufruf, weil er in der Sitzung die Neutralität des zweiten Vizepräsidenten hinterfragt hatte, wies das Gericht „als Verletzung der parlamentarischen Ordnung“ zurück.

Die Abgeordneten der NPD waren in der Vergangenheit bereits mehrfach in Landtagssitzungen negativ aufgefallen. So war Holger Apfel im gleichen Jahr nach mehreren antisemitischen Äußerungen durch das Präsidium des Landtags ausgeschlossen worden. Die Sitzung am 17. Dezember war für den Fraktionsvorsitzenden der NPD die erste nach einer längeren parlamentarischen Zwangspause.


Veröffentlicht am 8. November 2011 um 01:40 Uhr von Redaktion in Nazis

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