Soziales

Keine gesetzliche Gleichstellung für Homosexuelle in Sachsen

10. Juli 2011 - 14:23 Uhr - 4 Ergänzungen

Sachsen ist Schlusslicht (Quelle: 2gleich2.de/index.php?inhalt=1&menu1=a)

Sachsen ist Schlusslicht. Während bundesweit fast jedes Bundesland die Gleichstellung der Ehe mit der eingetragenen Lebensgemeinschaft (ELP) gesetzlich verankert hat, ist Sachsen das einzige Bundesland, welches diese Anpassungen nicht vorgenommen hat. „Eine grundsätzliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist nicht beabsichtigt“, sagte die Landesregierung im April diesen Jahres. Gegen die ungleiche Behandlung macht die Initiative „2=2“ aufmerksam. Sie fordert gleiche Rechte auch für gleichgeschlechtliche Paare in Sachsen.

In über 35 Landesgesetzen kommt es zu ungleichen Behandlungen der ELP. So können Kommunen bis zu 70 Euro für eine Eintragung verlangen, während eine Eheschließung jedoch nur maximal 40 Euro kostet. Doch auch bei der Entlohnung gibt es Unterschiede. So bekommt eine lesbische Beamtin weniger Geld für die selbe Arbeit. Ein generelles Zeugnisverweigerungsrecht in Straf- und Zivilprozessen haben eingetragene Lebenspartner ebenfalls nicht. Erst kürzlich stellte ein EU-Richter fest, dass Homosexuelle bei den Rentenansprüchen nicht benachteiligt werden dürften. Ehe und Lebensgemeinschaften seien vergleichbar und dürfen nicht aufgrund einer anderen Bezeichnung unterschiedlich behandelt werden.

Die SPD Fraktion im sächsischen Landtag forderte im Juni 2010 im Rahmen der CSD-Woche die Landesregierung auf, die Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen in die Landesgesetze zu übernehmen. Vor mittlerweile zwei Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht zu dem Thema Gleichbehandlung der Ehe und ELP. Nun müssen die Bundesländer nachbessern. Nur Sachsen kam diesem Urteil bisher nicht nach.

Schon 2000 beschloss die Europäische Union ein Gesetz das die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beenden sollte. Dieses wurde im Jahr darauf in ein Bundesgesetz übernommen, die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes jedoch den Bundesländern überlassen.

Weiterer Artikel: Sachsen ist pseudotolerant


Veröffentlicht am 10. Juli 2011 um 14:23 Uhr von Redaktion in Soziales

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