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Landtagsausschuss lehnt Aufhebung der Immunität ab

8. April 2011 - 11:53 Uhr - Eine Ergänzung

Der Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss des sächsischen Landtages hat gestern nach einer mehrstündigen Sitzung eine von der Dresdner Staatsanwaltschaft geforderte Aufhebung der Immunität des Linke-Politikers André Hahn fraktionsübergreifend ausgesetzt.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte wie im Fall des Fraktionsvorsitzenden der Linken in Thüringen, Bodo Ramelow, am 3. März einen Antrag zu Aufhebung der Immunität des Politikers gestellt. Der Ausschuss des Landtags hat die Ermittlungsbehörde im Gegenzug dazu aufgefordert, zu erläutern, was dem Politiker an strafbarem Handeln am 13. Februar 2010 in Dresden vorgeworfen wird. Gleichzeitig verlangte der Ausschuss eine Stellungnahme zu dem Einwand des Fraktionsvorsitzenden der Linken im Landtag, dass seine Verfolgung gegen das Willkürverbot verstoße.

Vor mehr als einem Jahr hatten am 13. Februar tausende Menschen um den Neustädter Bahnhof gegen einen Aufmarsch von mehr als 6.000 Nazis aus ganz Europa protestiert. Dazu hatten sie die geplante Marschroute mit Sitzblockaden besetzt und damit den geplanten Aufmarsch unmöglich gemacht. Die Linke hatte dabei hinter dem Bahnhof eine der möglichen Routen mit einer „öffentlichen Fraktionssitzung“ blockiert.

Im Anschluss hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft gegen mehrere Politikerinnen und Politiker der Linken wegen “Sprengung einer Versammlung” Ermittlungen aufgenommen. Das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen, hatten die Betroffenen einen Monat nach den erfolgreichen Massenblockaden abgelehnt.


Veröffentlicht am 8. April 2011 um 11:53 Uhr von Redaktion in Antifa

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