Umstrittenes Sächsisches Versammlungsgesetz beschlossen
17. Januar 2012 - 21:29 Uhr - 3 Ergänzungen
In der vergangenen Woche hat der zuständige Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss des Sächsischen Landtags das umstrittene Sächsische Versammlungsgesetz verabschiedet. Dieses wurde bereits vor zwei Jahren eingebracht, jedoch wegen formalen Fehlern vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig im April letzten Jahres zurückgewiesen. Das neue Gesetz, welches sich ursprünglich vor allem gegen rechte Aufmärsche am 13. Februar richten sollte, ist damit erneut als Versuch der schwarz-gelb geführten Landesregierung zu werten, politischen Protest aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Gegen einen ersten im Januar 2010 vorgelegten Gesetzesentwurf hatte die Opposition aus den Linken, der SPD und den Grünen im August 2010 eine Normenkontrollklage eingereicht. In ihrer gemeinsamen Begründung hatten sie auf mehrere Fehler und schwammige Formulierungen im Gesetzestext verwiesen.
Während das bundesdeutsche Versammlungsgesetz in der Vergangenheit eine klare Regelung im Hinblick auf verbotene Aufmärsche an Orten nationalsozialistischer Verbrechen als Grundlage für ein Versammlungsverbot getroffen hat, wird an der sächsischen Variante klar, dass es hier ähnlich wie im Sächsischen Gedenkstättenkonzept vor allem um eine politische und juristische Gleichsetzung von Nationalsozialismus und DDR-Diktatur aber auch um eine möglichst kritikfreie Erinnerungskultur geht. Schon damals hatten NS-Opferverbände aus Protest ihre Mitarbeit in den Stiftungsgremien eingestellt. Auswirkungen hatte es jedoch nicht, stattdessen diente der sächsische Gesetzestext später als Grundlage für den Entwurf des Bundesgedenkstättengesetzes.
Das Gesetz bietet Kommunen in Zukunft die Möglichkeit, Demonstrationen an Orten von historisch herausragender Bedeutung, wie dem Völkerschlachtdenkmal in Leipzig oder der Frauenkirche in Dresden, unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten. Die im Oktober 2005 wieder eröffnete Dresdner Frauenkirche sei für die Dresdner Bürgerinnen und Bürger ein „herausragendes Mahnmal gegen Krieg und Zerstörung und mahnt wie kaum ein anderer Ort an die Sinnlosigkeit nationalsozialistischer und rassistischer Gewalt“ begründete der innenpolitische Sprecher der CDU, Volker Bandmann, den erneuten Vorstoß seiner Partei. Gerade im Hinblick auf die „Geschehnisse um den 13. Februar“ sei dieser Schritt „längst überfällig“ gewesen. Gleichzeitig sei die Ruine „bereits seit Jahrzehnten […] für viele Menschen in Dresden [zum] Sinnbild des Gedenkens an die zahllosen Opfer von Krieg und Faschismus“ geworden. Aus diesem Grund müsse vom Gesetz her der Ort vor einer politischen Auseinandersetzung und einem Missbrauch für „rassistische und menschverachtende Propaganda“ geschützt werden. Auch der FDP-Politiker Carsten Biesok bezeichnete die geplanten Änderungen in einer Pressemitteilung seiner Partei als Maßnahme zum Schutz vor „gewalttätigen Demonstrationen, egal von welcher politischen Seite“. Das Vorhaben sei nicht der Versuch, das Recht auf freie Versammlung zu unterbinden, sondern dienen vor allem dazu, „Extremisten […] deutliche Grenzen“ zu setzen.
[infobox title=“Lesenswert“]Erinnerungspolitischer Eingriff, ordnungspolitischer Zugriff[/infobox]
Der Grünen-Politiker Johannes Lichdi kündigte daraufhin über Twitter den Gang seiner Partei zum Verfassungsgericht an. Er kritisierte mögliche Verbotsbegründungen für künftige Einschränkungen in das Versammlungsgesetz. So sei es möglich, dass in Zukunft Einschränkungen für Versammlungen „unter dem Vorwand des Schutzes der ‚Würde der Opfer eines (!) Krieges‘ oder der ‚Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft‘ möglich sein“ könnten. Auch eine Neuregelung der polizeilichen Videoüberwachung, die es der Polizei ermöglicht, verdeckte Nahaufnahmen von demonstrierenden Menschen zu machen, lehnte seine Fraktion aus Datenschutzgründen ab. Die Partei „Die Linke“ begrüßte Teile der Gesetzesänderungen. So wurde das bestehende Uniform- in ein Militanzverbot umgewandelt, außerdem müssten Versammlungen nicht mehr „angemeldet“, sondern lediglich „angezeigt“ werden. Leider wäre, so die Linke weiter, die Mehrheit im Ausschuss nicht bereit gewesen der Empfehlung der Sachverständigenanhörung zu folgen und „Verstöße gegen das Versammlungsrecht künftig nicht mehr als Straftaten, sondern als Ordnungswidrigkeiten einzustufen“. Die SPD hat dazu einen Änderungsantrag eingereicht, der friedliche Blockaden als Ordnungswidrigkeit einstufen soll, um damit „die Kluft zwischen Gegendemonstrationen und Polizei zu schließen“ und dadurch die Rechtslage beim „Umgang mit konkurrierenden Demonstrationen“ zu verbessern.
Falls die Gesetzesänderungen noch im Januar im Landtag beschlossen werden sollten, kündigte der innenpolitische Sprecher der Linken, Rico Gebhardt eine verfassungsrechtliche Überprüfung der im Paragraphen 15, Absatz 2 festgelegten Möglichkeit an, die Demonstrationsfreiheit an bestimmten Orten einschränken zu können. Danach könnten am 13. und 14. Februar in der nördlichen Altstadt und der südlichen Inneren Neustadt in Dresden jegliche Demonstrationen untersagt werden. Für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass Nazis am 11. oder 18. Februar 2012 in Dresden aufmarschieren, bietet das Gesetz jedoch keine juristische Handhabe.
Veröffentlicht am 17. Januar 2012 um 21:29 Uhr von Redaktion in Freiräume
Stimmt die Info das die Nazis den, für den 18.02 geplanten, Aufmarsch abgesagt haben und die Anmeldung zurück ziehen?