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Studierendenvertretung legt Verfassungsbeschwerde ein

22. Oktober 2012 - 15:03 Uhr - Eine Ergänzung

Bereits am 12. Oktober hat der StuRa der Universität Chemnitz gegen das Ende September vom Landtag beschlossene Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die studentische Vertretung begründete ihre Entscheidung mit Artikel 21 und Artikel 82 Absatz 3 der Sächsischen Verfassung, welche ihrer Ansicht nach ein Mitwirkungsrecht der Studierendenvertretungen vorsieht. Das überarbeitete Hochschulgesetz sieht für sächsische Studentinnen und Studenten die Möglichkeit vor, in Zukunft schon nach einem Semester aus der „verfassten Studierendenschaft“ auszutreten.

Die sächsischen Studierendenvertretungen kritisieren jedoch nicht nur die im Eilverfahren beschlossene Einschränkung demokratischer Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte für Studierende, sondern befürchten für die Zukunft auch das Aus für das Semesterticket aus finanziellen Gründen. Das Gesetz sieht darüber hinaus Gebühren in einer Höhe von 500 Euro pro Semester für jene vor, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten. Ein Mitglied des Chemnitzer StuRa bezeichnete die von der FDP und CDU „aus parteipolitischen Gründen“ beschlossene Novelle als „offenkundige Ignoranz gegenüber Gesellschaft und Forschung“. Die Linke begrüßte die Verfassungsbeschwerde des Chemnitzer StuRas. Nach Ansicht ihres wissenschafts- und hochschulpolitischen Sprechers, Gerhard Besier, stellt das Gesetz einen „Angriff auf die studentische Mitbestimmung“ dar.

Beiträge des Campusradios zum Gesetz: Das Hochschulfreiheitsgesetz – Der Landtag kommt zu Wort


Veröffentlicht am 22. Oktober 2012 um 15:03 Uhr von Redaktion in Freiräume, Soziales

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