Landtag verabschiedet umstrittenes Hochschulfreiheitsgesetz
27. September 2012 - 15:18 Uhr - 3 Ergänzungen
Wie nicht anders zu erwarten war, hat eine Landtagsmehrheit aus CDU, FDP und der NPD dem überarbeiteten Hochschulgesetz und damit Gebühren für Langzeitstudierende zugestimmt. In Zukunft müssen Studentinnen und Studenten, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten, Gebühren in einer Höhe von 500 Euro pro Semester bezahlen. In einem ursprünglichen Entwurf hatte sich die sächsische FDP sogar für Gebühren ab einem Semester über der Regelstudienzeit eingesetzt. Für so genannte „Härtefälle“ wie Schwangerschaft oder Erkrankungen hatte der CDU-Politiker Geert Mackenroth auf einer Podiumsdiskussion im Hörsaalzentrum unlängst Ausnahmeregelungen ins Gespräch gebracht. Das neue Hochschulfreiheitsgesetz sieht für Studierende außerdem die Möglichkeit vor, aus der „verfassten Studierendenschaft“ auszutreten. Damit müssten sie jedoch nicht nur auf die zahlreichen Beratungs- bzw. Unterstützungsangebote der Fachschaftsräte und des StuRas verzichten, sondern stellen die studentischen Vertretungen auch vor Finanzierungs- und damit Planungsschwierigkeiten.
Einen von Jürgen Gansel (NPD) eingebrachten Vorschlag, von ausländischen Studierenden zusätzlich Geld zu kassieren, wurde ebenso abgelehnt, wie zahlreiche Änderungsanträge aus den Reihen der Opposition. So lobte der Grüne-Landtagsabgeordnete Karl-Heinz Gerstenberg zwar etliche der Neuerungen wie etwa den „erleichterten Hochschulzugang und die Beweislastumkehr bei der Anerkennung von außerhalb der Hochschule erbrachten Studienleistungen“, kritisierte jedoch gleichzeitig die im Gesetz verankerten Zielvorgaben zwischen Staat und Hochschulen als Freiheit, sich nach den „Vorgaben des Ministeriums“ zu richten. Die geplanten Gebühren für Langzeitstudierende bezeichnete er als Versuch, den „Einstieg in allgemeine Studiengebühren“ vorzubereiten und verwies darauf, dass mit der Abschaffung des Freiversuchs „zügiges Studieren“ zugleich nicht mehr belohnt wird. Auch SPD-Politiker Holger Mann sprach von einem „Etikettenschwindel“. Das neue Gesetz sei in seinen Augen „kein Hochschulfreiheitsgesetzt, sondern ein Hochschulkontrollgesetz“. Der ehemalige sächsische Justizminister und hochschulpolitische Sprecher der CDU, Mackenroth, erinnerte an die im aktuell diskutierten Haushaltsentwurf vereinbarten steigenden Zuschüsse für die sächsischen Studentenwerke trotz „rückläufiger Einnahmen des Freistaates“. Die Austrittsmöglichkeit aus der Studentenschaft sieht Mackenroth hingegen als Chance für die betreffenden Studentenräte, „ihre wichtige Arbeit transparent gegenüber den Studierenden“ darzustellen.
Zeitgleich zur Sitzung im Landtag hatten zwei Wochen vor dem Start zum neuen Wintersemester vor dem Gebäude etwa 20 Studentinnen und Studenten ihren Unmut über die nun beschlossenen Änderungen am bestehenden Gesetz ausgedrückt. Sie befürchten den Verlust von Mitsprache -und Beteiligungsrechten bei wichtigen Entscheidungsprozessen an den Hochschulen. Neben Sachsen gibt es auch in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, aus der verfassten Studentenschaft auszutreten. Dass damit die Diskussion über universitäre Mitbestimmung durch die Studierenden noch nicht beendet ist, zeigte ein Vorschlag der „Jungen Union“ Anfang August. Darin hatte sich die Jugendorganisation der CDU/CSU für eine Abschaffung der Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) an den Universitäten ausgesprochen. Stattdessen sollen nach den Vorstellungen der hochschulpolitischen Sprecherin der Jungen Union, Kristina Scherer, die „bisherigen Beiträge für ASten und Co. […] besser der personellen und technischen Ausstattung der jeweiligen Hochschule zugutekommen“.
Veröffentlicht am 27. September 2012 um 15:18 Uhr von Redaktion in Freiräume, Soziales