Änderungen am Polizeigesetz vorgestellt
29. März 2011 - 07:33 Uhr - 8 Ergänzungen
Die aktuelle Landesregierung hat am vergangenen Freitag einem Artikel in der Leipziger Volkszeitung zufolge eine Novelle mit weitreichenden Änderungen am bestehenden Sächsischen Polizeigesetzes vorgestellt. Die Änderungen sehen eine flächendeckende automatisierte und mobile Autokennzeichen-Erkennung vor. So zum Beispiel, wenn Gefahr für Leib oder Leben besteht oder Hooligans von Fußballspielen abgehalten werden sollen. Außerdem soll die Kennzeichenerfassung bei der Sicherstellung von gestohlenen Fahrzeugen und Fahndungen im Grenzgebiet eingesetzt werden.
Eine weitere geplante Änderung ist die Möglichkeit für sächsische Kommunen, für bestimmte Tage Alkoholverbote auszusprechen. So würde die landesrechtliche Grundlage geschaffen, den Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu verbieten, wenn von Personen Straftaten ausgehen könnten. Das Verbot soll auf maximal zwölf Stunden beschränkt sein und höchstens ein Jahr gelten. Das Gesetz sieht außerdem eine Beschränkung auf höchstens zwei Plätze und drei Straßen vor.
Während sich der sächsische FDP-Rechtsexperte Carsten Biesok im August noch klar gegen die Pläne des Koalitionspartners CDU ausgesprochen hatte und eine Verschärfung angesichts einer rückläufigen Kriminalitätsentwicklung als überflüssig bezeichnete, sieht er im aktuellen Entwurf eine Ausrichtung auf „Gefahrenabwehr“ und eine „Stärkung der Bürgerrechte“.
Das überarbeitete Gesetz soll möglicherweise bereits im kommenden Monat in den Landtag eingebracht werden und könnte bereits im Herbst in Kraft treten. Grundlage für die Neuregelung ist die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in Baden-Württemberg. Dieser hatte vor knapp zwei Jahren das bestehende Alkoholverbot für Teile der Freiburger Altstadt für rechtswidrig erklärt.
Veröffentlicht am 29. März 2011 um 07:33 Uhr von Redaktion in Freiräume
„Während sich der sächsische FDP-Rechtsexperte Carsten Biesok, im August noch klar gegen die Pläne des Koalitionspartners CDU ausgesprochen hatte und eine Verschärfung angesichts einer rückläufigen Kriminalitätsentwicklung als überflüssig bezeichnete, sieht er im aktuellen Entwurf eine Ausrichtung auf “Gefahrenabwehr” und eine “Stärkung der Bürgerrechte”.“
Sieht aus, als hätte da jemand ordentlich die Hosen voll nach dem Debakel in BaWü.
Hmmm Wahrscheinlich haben FDP und CDU jetzt wohl mitbekommen, dass man „ab und zu“ mal auf das hören sollte, was die Bürger wollen!
Typisch CDU/FDP – die automatisierte Kennzeichenerfassung, bereits mehrmals durch Gerichte, soll nur bei Gefahr für Leib und Leben eingesetzt werden, oder beim Finden gestohlenener Fahrzeuge oder wenn Hooligans zu Fußballspielen anreisen wollen. Ersteres ist jeden Tag der Fall, jeden Tag gibt es in Leipzig gestohlene Fahrzeuge, dafür werd ich dann jeden Tag gescannt! Und „Hooligans von Fußballspielen“ abhalten ist auch so eine CDU Phrase, was zahlt den in Sachsen alles schon als Hooligan? Kumpel von mir, der vor zwei Jahren ein SV wegen Verkleben von Aufklebern im Stadion bekommen hat, zählt dazu. Dolle Wurst, zudem jeden zweiten Tag ein Fußballspiel ist, also ist die Erfassung quasi permanent.
Liebe Mitbürger,
habe zweimal etwas erlebt wie 1945 und 1989, was
das Leben prägt.
Bitte hört Euch die Meinung unserer Menschen an.
Es kann nie schaden, eher nützen. Nur der kluge und Erfahrene kann unterscheiden was uns von Nutzen ist.
Denkt an Dr. Martin Luther. Auch er stand damals vor
der Lösung einer schwierigen Aufgabe, doch er hat die
Guten von den Bösen unterschieden.
Euer Leser W.