Antifa

Verfahren gegen André Hahn eingestellt

6. November 2012 - 16:18 Uhr - 3 Ergänzungen

Blockade mit Politprominenz im Februar 2010

Heute hat das Dresdner Amtsgericht das Verfahren gegen den Linken-Politiker André Hahn wegen Verstoß gegen des Versammlungsgesetz eingestellt. Zuvor hatte die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Edeltraut Thaut zugestimmt, welche eine Einstellung nach §153 der Strafprozessordnung in Aussicht gestellt hatte, da „die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft begründete die Entscheidung damit, dass Hahn nicht nachgewiesen werden konnte, eine maßgebliche Rolle bei den erfolgreichen Massenblockaden im Februar 2010 gespielt zu haben.

Neben den Kosten des langwierigen Verfahrens kommen auf den Freistaat nun auch die Kosten für die Verteidigung zu. Der Prozess war notwendig geworden, nachdem der ehemalige Fraktionsvorsitzende seiner Partei die Zahlung eines Strafbefehls über 3.000 Euro verweigert hatte. Mehrere Abgeordnete der Linken hatten am 13. Februar 2010 eine der möglichen Routen der geplanten Nazidemonstration hinter dem Neustädter Bahnhof mit einer „öffentlichen Fraktionssitzung“ besetzt gehalten. Im Anschluss daran hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft nach Anzeigen von NPD-Landtagsabgeordneten Ermittlungsverfahren gegen insgesamt vier Politikerinnen und Politiker der Linken eingeleitet. Etwa anderthalb Jahre nach der Blockade hatte sich schließlich eine Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschusses im Landtag für eine Aufhebung der Immunität des Politikers ausgesprochen. In Thüringen war bereits 2010 die Immunität des Fraktionsvorsitzenden der Linken, Bodo Ramelow, mit den Stimmen der regierenden SPD aufgehoben worden.

In einer Presseerklärung begrüßte Hahn die Einstellung, die seiner Ansicht nach „einem Freispruch gleich [kommt]“ und zeigte sich erleichtert, „dass für den friedlichen Widerstand und die erfolgreiche Blockade […] niemand mehr strafrechtlich verfolgt werden kann“. Die Staatsanwaltschaft rief er dazu auf, auch die Verfahren gegen Janine Wissler, Willi van Ooyen und Bodo Ramelow „unverzüglich“ einzustellen. Den politischen Umgang mit dem Naziaufmarsch in Dresden bis ins Jahr 2010 hinein nannte er einen „gravierenden Fehler“, der die Nazis dazu animiert habe, „immer wieder hierher zu kommen“. Dass stattdessen etliche Personen wegen ihres friedlichen Widerstands kriminalisiert wurden, bezeichnete er als „absurden Vorgang“. Auch der Grünen-Politiker Johannes Lichdi zeigte sich erfreut und kritisierte zugleich den „selektiven Verfolgungseifer“ der für die Ermittlungen zuständigen Staatsanwaltschaft.


Veröffentlicht am 6. November 2012 um 16:18 Uhr von Redaktion in Antifa

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