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Sachsens Grundrechte fließen weiter elbabwärts

25. Juni 2011 - 19:47 Uhr - 27 Ergänzungen

Am Freitag hatte Sachsens Staatsregierung zur Pressekonferenz geladen, darin wurde den Medienvertreterinnen und Medienvertretern der Prüfbericht vorgestellt, den Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Justizminister Jürgen Martens (FDP) noch am gleichen Tag Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) übergeben sollten. In ihrem Bericht werden die ganzen Ausmaße der Überwachung zehntausender Menschen bei den Aktionen gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar deutlich. Während die Dresdner Polizei in ersten Veröffentlichungen nur von rund 138.000 Datensätzen gesprochen hatte, werden im Bericht noch einmal knapp 900.000 Datensätze erwähnt, die im Rahmen eines anderen Verfahrens vom 18. bis 19. Februar im gesamten Stadtgebiet abgefragt worden sind. Um die umfassende Funkzellenauswertung zu rechtfertigen, wurde die von der Polizei ursprünglich formulierte Begründung des „schweren Landfriedensbruchs“ in den Terminus „versuchter Totschlag“ geändert. Der Hintergrund ist, dass umfassende Überwachungsmaßnahmen wie am 19. Februar vom Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen möglich sind.

Schon in den Eingangssätzen des Berichtes werden die Unterschiede zu offiziellen Verlautbarungen sichtbar. Da heißt es beispielsweise, dass bei dem Polizeieinsatz am 19. Februar „112 Polizeibeamte teilweise schwer verletzt“ worden sind. Interessanterweise erwähnte der Polizeibericht vom 20. Februar insgesamt 82 verletzte Beamte und Beamtinnen, ein Unterschied von immerhin fast 30 Prozent. Woher die Diskrepanz zwischen den im Februar veröffentlichten Zahlen und den aktuellen liegt, erklärt der Bericht ebenso wenig, wie die Tatsache, dass im Verlauf des Tages nicht mehrere, sondern nur ein Beamter durch die Explosion eines Knallkörpers vor dem Hauptbahnhof schwer verletzt wurde. Als Kriterium für eine schwere Verletzung zählt die stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus, wie im Fall eines Knalltraumas. Am gleichen Tag waren auch mehrere hundert Menschen durch die Polizei verletzt worden, darunter etliche mit Knochenbrüchen, Hundebissen und ausgeschlagenen Zähnen.

Den 138.630 übermittelten Daten lagen dem Bericht nach 65.645 verschiedene Rufnummern zu Grunde, aus diesen konnten anhand von Kriterien wie Häufung von Telefonaten und Aufenthalt an Orten, an denen angeblich schwerer Landfriedensbruch verübt wurde, 460 Rufnummern herausgefiltert werden. Diese 460 Rufnummern führten schließlich zu insgesamt 379 Einzelpersonen. In ihrem Prüfbericht kommen die Verfasser schließlich zu der Erkenntnis, dass „bei der Beantragung der Maßnahme […] das Ausmaß des Datenaufkommens nicht einschätzbar“ gewesen sei. Obwohl Sachsens CDU-Innenminister Markus Ulbig die Ermittlung und Speicherung von über einer Millionen Daten in der Pressekonferenz als „verhältnismäßig“ verteidigte, kündigten beide verantwortlichen Minister an, dass die unerlaubte Verwendung der Handydaten sofort gestoppt und nicht benötigte Daten gelöscht würden. Als Konsequenz aus dem Datenschutzskandal plant Sachsen in den kommenden Monaten eine Bundesratsinitiative, die eine Präzisierung der rechtlichen Voraussetzungen für die Abfrage von Telefonverbindungsdaten zum Ziel haben soll.

In mindestens 45 Ermittlungsverfahren hatte die Polizei die Daten der digitalen Rasterfahndung an die Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz weitergegeben, obwohl dies dem Gesetz nach nur im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen schwerer Straftaten möglich ist. So verwendete die Dresdner Staatsanwaltschaft diese Daten in ihrem Ermittlungsverfahren wegen Behinderung einer angemeldeten Demonstration unter anderem gegen den Kreissprecher der Bochumer Linken Christian Leye. In seiner Akte waren rund 15 Handyverbindungen aufgetaucht, versehen mit der genauen Angabe des Orts und mit wem er telefonischen Kontakt hatte.

Der Bericht liest sich wie eine Dokumentation eines totalitären Überwachungsstaates und hat die FAZ-Kolumnistin Constanze Kurz dazu veranlasst, Vergleiche mit den Zuständen in Teheran, Damaskus und Minsk zu bemühen, um die ganze Tragweite der Überwachungsmaßnahmen erfassen zu können. So hatte sich die Polizei schon vor drei Jahren für mehrere Millionen Euro eine Software gekauft, die in der Lage ist, „aus den digitalen Lebensspuren zehntausender potentieller Landfriedensbrecher in Dresden auf Knopfdruck Menschenprofile zu generieren“. In einem ersten größeren Einsatz waren vor zwei Jahren nach dem Brandanschlag auf Fahrzeuge der Offiziersschule des Heeres die Daten zehntausender Menschen des Stadtteils Neustadt gespeichert und mit den Daten von fast 160.000 Kunden der Baumarktkette OBI verglichen worden. Die so gespeicherten Informationen haben bis heute weder einen Ermittlungserfolg gebracht noch wurden sie gelöscht. Die jüngsten Ereignisse lassen vermuten, so Kurz weiter, was in Zukunft zum Alltag in Ermittlungsbehörden wird, falls die vor dem Bundesverfassungsgericht bereits einmal gescheiterte und auf der Innenministerkonferenz in Frankfurt am Main kürzlich dennoch geforderte Vorratsdatenspeicherung Realität werden sollte.

Auf Grund der schweren Eingriffe in Grundrechte hatten bereits mehrere Journalistinnen und Journalisten der taz eine Klage angekündigt und am Donnerstag offiziell Beschwerde bei der Dresdner Staatsanwaltschaft eingereicht. Die Chefredakteurin der taz, Ines Pohl, sprach angesichts der Überwachung von einer Außerkraftsetzung von § 5 des Grundgesetzes, der Grundlage von Pressefreiheit. Ein Rechtsbeistand der Zeitung begründete den Schritt mit dem „Verdacht der Rechtsbeugung“. Die Überwachung von JournalistInnen in Sachsen ist jedoch kein Einzelfall, schon in der Vergangenheit waren Ermittler mit zweifelhaften Überwachungsmethoden gegen PressevertreterInnen vorgegangen. Die Begründung damals: „Verrat von Dienstgeheimnissen“, zuständiger Minister: Folterbefürworter Geert Mackenroth (CDU).

Der Grünen-Politiker Johannes Lichdi bezeichnete in einer eigenen Pressemitteilung die in der Pressekonferenz vorgestellten Ergebnisse der Minister als zweifelhaft und forderte die Verantwortlichen auf die richterlichen Beschlüsse offenzulegen, um damit „weiteren Spekulationen vorzubeugen“. Seine Partei legte wegen der „schwerwiegenden Eingriffe in […] verfassungsgarantierte Abgeordnetenrechte“ Beschwerde bei dem für die Maßnahme zuständigen Amtsgericht Dresden ein. Etliche Abgeordnete der Linken im Thüringer Landtag haben eine rechtliche Prüfung der Vorfälle angekündigt.

Das für die erfolgreichen Massenblockaden verantwortliche Bündnis „Dresden Nazifrei“ hat alle potenziell betroffenen DemonstrantInnen und AnwohnerInnen dazu aufgerufen, mit einem Musterschreiben von ihrem Auskunftsrecht bei der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Dresden Gebrauch zu machen. Nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes ist jedes Unternehmen aber auch jede Behörde dazu verpflichtet, sämtliche Daten die über eine Person gespeichert worden sind, schriftlich zu nennen. Das Bündnis möchte nach eigener Darstellung mit einer richterlichen Überprüfung einer weiteren Einschränkung der Demonstrationsfreiheit entgegentreten.

In der kommenden Woche wird sich der Sächsische Landtag in einer aktuellen Debatte mit dem Thema beschäftigen. Der Fraktionsvorsitzende der Linken André Hahn forderte die Einrichtung einer unabhängige Untersuchungskommission, die eine rückhaltlose Aufklärung der flächendeckenden Ausspähung von Telefonverbindungen zum Ziel haben soll. Am Montag steht das Thema auf der Tagesordnung einer gemeinsamen Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss. Außerdem findet in der „Scheune“ am 28. Juni der erste Teil der Veranstaltungsreihe „au revoir tristesse“ statt. Dazu wird Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk über die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements sprechen. Am 8. Juli berichtet die Bloggerin Anne Roth in der Motorenhalle in Friedrichstadt von ihren Erfahrungen mit behördlichen Ermittlungen und deren Auswirkungen auf das eigene Leben. Der Eintritt zu beiden Veranstaltungen ist frei.

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Veröffentlicht am 25. Juni 2011 um 19:47 Uhr von Redaktion in Antifa, Freiräume

Ergänzungen

  • Die Pointe bei solchen Sachen sollte die Einsicht sein, dass die technische Entwicklung der juristischen weit voraus ist. Das schafft ein Problem, nämlich, dass Polizei und andere Behörden potentiell illegales verwenden ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Die Lösung wäre alles für illegal zu erklären solange es noch nicht juristisch geprüft wurde. Anders lässt sich Missbrauch wohl kaum verhindern.

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