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Sachsen: Gefährdung der Demokratie in ihren Fundamenten

7. Februar 2012 - 00:50 Uhr - 4 Ergänzungen

Während die Repression durch sächsische Ermittlungsbehörden gegen Gegnerinnen und Gegner des Nazigroßaufmarsches unvermittelt weitergeht, haben sich genau eine Woche vor dem 13. Februar in Dresden zahlreiche politische Akteure zu den Ereignissen im Nachgang des letzten Jahres geäußert. So hat sich in der vergangenen Woche die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAGKR) zu Wort gemeldet. Unter dem Motto „Nächstenliebe verlangt Klarheit – Kein Naziaufmarsch, nirgendwo“ ruft ein Bündnis aus mehr als 50 Personen zur Teilnahme an den Protesten gegen den Naziaufmarsch im Februar auf. Den Aufruf unterstützen neben der Grünen Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckart und Wolfgang Thierse (SPD) auch die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands, Ilse Junkermann und der Hannoveraner Landesbischof Ralf Meister. In ihrem gemeinsamen Aufruf kritisieren sie die Kriminalisierungsversuche des zivilen Ungehorsams durch Teile der Politik und Behörden. Gewaltfreie Blockaden seien ihrer Meinung nach „eine Gewissensentscheidung und gehören zum Grundrecht auf freie Meinungsäußerung“. Weiter stellen sie fest, dass die Bombardierung Dresdens durch die Alliierten im Unterschied zu den deutschen Angriffen auf Leningrad, Rotterdam und Coventry dazu gedient habe, Europa vom „mörderischen NS-Regime“ zu befreien. Daraufhin sprach sich der Superintendent des Kirchenbezirks Mitte, Albrecht Nollau, gegen Blockaden aus und warf der Bundesarbeitsgemeinschaft vor, im Vorfeld keinen Kontakt gesucht zu haben.

Außerdem hatte am 2. Februar die „Untersuchungskommission 19. Februar“ in Berlin die Ergebnisse ihrer Recherchen zum sächsischen Umgang mit dem Demonstrationsgeschehen im Februar 2011 vorgestellt. In ihrem 60-seitigen Bericht stellt das Komitee für Grundrechte und Demokratie fest, dass der Tag entgegen der „polizeilichen und regierungspolitisch geschürten Darstellungen […] nicht von Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten aus den Gegendemonstrationen gekennzeichnet“ gewesen ist, sondern dass stattdessen zehntausende Menschen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit „gewaltfrei und ohne Waffen“ wahrgenommen hätten. Das von der Polizei als Einsatzkonzept in ihrer Gefahrenprognose vorgelegte und von den Gerichten bestätigte sehr weiträumig gefasste Trennungsgebot habe dabei den Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten „systematisch ihr Recht auf Versammlungsfreiheit verweigert“ und „damit faktisch nur der Legitimierung jeglicher Form von polizeilicher Zwangs- und Gewaltanwendung“ gedient. So sei beispielsweise die Versammlung „Täterspuren“ entlang der Wirkungsstätten von NS-Tätern am 13. Februar 2011 „willkürlich“ auf die Neustädter Elbseite verlegt und damit eine Durchführung unmöglich gemacht worden. Nicht zuletzt sieht die Kommission in den weitreichenden Überwachungs- und Datenerfassungen eine Gefährdung der Demokratie „in ihren Fundamenten“. Mit der Nutzung des vom Gesetzgeber ursprünglich für die Terrorfahndung geschaffenen Instruments der Funkzellenabfrage als Mittel der Strafverfolgung sei „jedes rechtsstaatliche Maß überschritten worden“. Als Beleg führten sie den zunächst geheim gehaltenen Einsatz eines so genannten IMSI-Catchers vor dem “Haus der Begegnung” auf der Großenhainer Straße an. Das Gerät dürfen Polizei und Nachrichtendienste jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Aufklärung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung nutzen. Der Kommission gehören neben etlichen Politikerinnen und Politikern auch Rechtsanwälte und zivilgesellschaftliche Initiativen an.

In Dresden ruft allerdings selbst das Aufhängen einer Fahne auf dem Altmarkt im Zentrum der Stadt die Ordnungshüter auf den Plan. Nachdem Unterstützerinnen und Unterstützer des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ in der Innenstadt anlässlich eines Aktionstages Flyer verteilt hatten, wurden rund 30 von ihnen wenig später von der Dresdner Polizei und dem Ordnungsamt daran gehindert, ein 17 Meter langes Transparent aufzuziehen. Darüber hinaus wurde von der Dresdner Staatsanwaltschaft erneut die Aufhebung der Immunität einiger Parlamentsabgeordneter der Linken gefordert. So wirft die sächsische Ermittlungsbehörde der Bundesgeschäftsführerin der Linken im Deutschen Bundestag, Caren Lay, die „Sprengung einer Versammlung“ im vergangenen Jahr vor. Die Bundestagsabgeordnete kritisierte die Strafverfolgung in einem Interview mit dem Neuen Deutschland als „fatales Signal“ gegenüber den Menschen, „die Widerstand gegen Neonazis leisten“. Gleichzeitig sieht sie in den Verfahren den Versuch des politischen Gegners, ihre Partei „zu stigmatisieren“. In Hessen war wenige Tage zuvor die Immunität der beiden Landtagsabgeordneten Janine Wissler und Willy van Ooyen aufgehoben worden. Anfang des Jahres war gegen Bodo Ramelow, dem Fraktionsvorsitzenden der Linken in Thüringen, vom Dresdner Amtsgericht eine Geldbuße von 3.400 Euro ausgesprochen worden. Er soll am 13. Februar vor fast zwei Jahren in einer öffentlichen Fraktionssitzung gemeinsam mit Mitgliedern seiner Partei hinter dem Neustädter Bahnhof einen geplanten Aufmarsch mehrerer tausend Nazis aus dem In- und Ausland als „Rädelsführer“ verhindert haben. Teile der Grünen kritisierten die Kriminalisierung durch die Dresdner Ermittlungsbehörden als Versuch, „ein Exempel [zu] statuieren“. So seien am 13. Februar 2010 drei der möglichen Demonstrationsrouten von tausenden Menschen blockiert worden, während sich die laufenden Strafverfahren ausschließlich gegen Landtagsabgeordnete der Linken richten.

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Veröffentlicht am 7. Februar 2012 um 00:50 Uhr von Redaktion in Antifa

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