Revision im Urteil gegen Tim
22. Januar 2013 - 22:20 Uhr - 5 Ergänzungen
Die Staatsanwaltschaft hat im Verfahren gegen einen Berliner Antifaschisten Revision gegen das Urteil vom 16. Januar eingelegt. Nach Informationen die dem Neuen Deutschland vorliegen, werde das vorangegangene Urteil „dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“. Zuvor war auch die Verteidigung in Revision gegangen. Der 36jährige Familienvater war in der vergangenen Woche am Dresdner Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Während des vier Tage andauernden Prozesses konnte ihm keine einzige Straftat nachgewiesen werden, auch die Zeugen der Staatsanwaltschaft hatten den Angeklagten nicht identifizieren können.
Die Urteilsbegründung des verantwortlichen Richters Hans-Joachim Hlavka hatte im Nachhinein für Empörung gesorgt. Die Bundestagsfraktion der Linken sprach von einem „Skandalurteil“, der Richter habe das Recht auf Aussageverweigerung durch den Angeklagten als Begründung dafür verwendet, die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Die Interventionistische Linke sprach angesichts des Urteils von einer neuen Folge „politisch motivierter Rechtsprechung gegen Anti-Nazi Aktivist_innen und das Bündnis Dresden nazifrei“.
Am 19. Februar 2011 hatten in Dresden mehrere tausend Menschen zahlreiche Straßen und Plätze besetzt und damit drei von Nazis geplante Aufmärsche durch den Süden der Stadt verhindert. Am Rande der erfolgreichen Massenblockaden war es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen linken GegendemonstrantInnen und der Polizei gekommen. Dabei waren mehr als 200 protestierende Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Als Reaktion auf die Ausschreitungen war es in Dresden zu einer massenhaften Abfrage von Telekommunikationsdaten gekommen. Wenig später musste Dresdens Polizeipräsident Dieter Hanitzsch wegen seiner mangelhaften Informationspolitik in diesem Fall seinen Hut nehmen.
Im März muss sich der Jenaer Jugendpfarrer Lothar König ebenfalls vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Pfarrer schweren Landfriedensbruch und zahlreiche weitere Delikte vor. So soll er bei den Protesten am 19. Februar 2011 in der Dresdner Südvorstadt eine Menschenmenge zur Gewalt aufgestachelt haben. Im Zuge ihrer Ermittlungen hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft die Diensträume Königs durchsucht und anschließend den Lautsprecherwagen der JG Stadtmitte beschlagnahmt.
Beitrag von Radio Corax: Zum Zustand der (sächsischen) Demokratie – Urteil gegen den Antifaschisten Tim und weiteres
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Veröffentlicht am 22. Januar 2013 um 22:20 Uhr von Redaktion in Antifa
Das werden diese Kasper am 13.Februar 2013 ganz sicher aufs Brot geschmiert bekommen. Wir lassen uns von dem Pseudorechtsstaat nicht einschüchtern, NIEMALS!
Der Mobilisierungseffekt für den 13. Februar, der daraus resultiert, nicht zu unterschätzen.
NAZIS BLOCKIEREN – FREIHEIT FÜR TIM!
hint: ihr bringt revision und berufung durcheinander. eingelegt wurde sowohl von staatsanwaltlicher seite als auch von tim die berufung.