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Immunität von Johannes Lichdi aufgehoben

17. Januar 2013 - 13:02 Uhr - Eine Ergänzung

Heute wurde im Sächsischen Landtag die Immunität des Grünen Abgeordneten Johannes Lichdi aufgehoben. Die Mitglieder des Immunitätsausschusses folgten damit einer Forderung der Staatsanwaltschaft, die gegen den Politiker wegen seiner Teilnahme an den gelungenen Massenblockaden vom 19. Februar 2011 Anklage erheben will und ihm die Störung einer angemeldeten Versammlung vorwirft. Lichdi soll sich gemeinsam mit hunderten Menschen vor fast zwei Jahren an einer Platzbesetzung an der Kreuzung Reichenbachstraße/Fritz-Löffler-Straße beteiligt und damit einen Aufmarsch von etwa 700 Nazis durch den Süden der Stadt verhindert haben. Das Gesetz sieht in solchen Fällen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor.

Der Politiker und Rechtsanwalt hatte zuvor das Angebot der Staatsanwaltschaft abgelehnt, das Verfahren durch die Zahlung einer Geldbuße einzustellen und verwies in einer Stellungnahme auf sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Außerdem erinnerte er daran, dass sich mehr als 350 engagierte Bürgerinnen und Bürger seit fast zwei Jahren dieser gerichtlichen Auseinandersetzung stellen müssen. Ein ähnliches Verfahren gegen den Linken-Politiker André Hahn war Anfang November letzten Jahres am Amtsgericht ohne Auflagen eingestellt worden.

Lichdi wertete das Verfahren als Versuch, rechtzeitig vor den diesjährigen Protesten ein „politisches Signals“ zu setzen, dass in Dresden „mit aller Härte gegen Platzbesetzer vorgegangen werden wird“. Die Erfahrungen mit den Blockaden im vergangenen Jahr haben seiner Ansicht nach jedoch gezeigt, dass die schwarz-gelbe Landesregierung und die Staatsanwaltschaft Dresden mit ihrem Versuch gescheitert sind, den friedlichen Protest in Sicht- und Hörweite von Naziaufmärschen zu kriminalisieren und Menschen von einer Teilnahme abzuschrecken.


Veröffentlicht am 17. Januar 2013 um 13:02 Uhr von Redaktion in Antifa, Freiräume

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